Ein Rechtsanwalt aus Karlsruhe darf Bayerns Innenminister Joachim Hermann ein "wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Hermann hatte den 44-jährige Juristen wegen Beleidigung angezeigt, nachdem dieser ihm einen Brief geschrieben hatte, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Der Brief war eine Reaktion auf Hermanns Äußerungen in der Sendung "Hart aber fair" im September 2015, als er Roberto Blanco als "wunderbaren Neger" bezeichnet hatte.
Schneider-Addae-Mensah hatte in einer Stellungnahme an das Gericht argumentierte, dass er sich beim Verfassen seines Schreibens "am Wortlaut des Herrn Herrmann" orientiert und nur seine Meinung frei geäußert habe. Das Amtsgericht Karlsruhe folgte dieser Argumentation und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach jemandem das "Recht zum Gegenschlag" eingeräumt werden müsse bei ehrverletzenden Angriffen oder überspitzter Kritik. In so einem Fall dürfe der Betroffene "scharf und drastisch erwidern". Deshalb seien die beleidigenden Worte im Brief an Herrmann nicht als strafbar anzusehen.