Neues Gesetz Bundesregierung will Neonazi-Aufmärsche vor Gedenkstätten verbieten
Berlin - Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sieht der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vor, dass Demonstrationen und Versammlungen auch dann verboten werden können, wenn "nach erkennbaren Umständen zu erwarten ist, dass in der Versammlung nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht oder verharmlost wird".
Das von Schily geplante Verbot von Neonazi-Demonstrationen an einem Ort, der "an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert und als nationales Symbol für diese Behandlung anzusehen ist", sei bereits mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Die für Demonstrationen gesperrten Orte sollen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Sie gelten dann als geschützte Bezirke.
Über den zweiten Teil der von Schily angestrebten Gesetzesänderung wird laut "Süddeutsche Zeitung" zwischen Justiz- und Innenministerium noch verhandelt. Danach sollen Demonstrationen verboten werden können, wenn zu befürchten ist, dass dort NS-Gedankengut verbreitet wird. Zu diesem Zweck wolle Schily Paragraf 15 des Versammlungsgesetzes ändern. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Verbotsverfügung sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschloss ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der „Bannmeile“ um den in der Nähe des Brandenburger Tores liegenden Bundestag. Mit diesem Schritt wolle die Union erreichen, dass auch das Holocaust-Mahnmal in diesen Bezirk einbezogen wird. Ausnahmen vom Verbot öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen innerhalb der befriedeten Bezirke sollen auf Antrag zugelassen werden können.