Neuwahlen: Die Opposition schweigt - DER SPIEGEL
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Neuwahlen Die Opposition schweigt

Der Kanzler will sich bei der Vertrauensabstimmung selbst der Stimme enthalten. Bei der Opposition wird das merkwürdige Prozedere stillschweigend hingenommen. Im Vordergrund steht der mögliche Machtwechsel.
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Berlin - Dass die Opposition den Kanzler nicht stützt ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb werden die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP voraussichtlich geschlossen am Freitag auch mit Nein stimmen, wenn Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellt. Das bedeutet aber nicht, dass es in der Union und bei den Liberalen keine Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens geben würde, das Schröder gewählt hat, um Neuwahlen herbeizuführen.

Die lockende Aussicht, bald in der Regierung zu sitzen, drängt bei der Opposition grundsätzlichere verfassungspolitische Bedenken in den Hintergrund: "Ich bitte Sie, was erwarten sie von uns. Sollen wir jetzt ein Jahr lang zusehen, wie Schröder die Probleme des Landes weiter beiseite schiebt", sagt ein wichtiger Christdemokrat - der natürlich nicht namentlich genannt werden will.

Wer in diesen Tagen Politiker der Opposition fragt, ob sie nicht aus verfassungsrechtlicher Räson Interesse an einer Klärung haben müssten, erhält häufig nur Antworten unter Zwei - also Zitate ohne Nennung der Quelle - oder ausweichende Kommentare.

Falls Bundespräsident Köhler die Neuwahlen stoppt, droht nach Ansicht vieler Christdemokraten ein unionsunfreundliches Szenario: "Im Sommer 2006 eröffnet dann Schily die WM, Schröder wartet auf den Wirtschaftsaufschwung und der Neuigkeitswert von Gysi und Lafontaine hat sich bis dahin schon abgenutzt", so ein Oppositioneller. Zudem seien den Umfragen nach alle Parteien und die Mehrheit der Bevölkerung für Neuwahlen, heißt es dort immer wieder. "Jetzt gilt es, nicht aus staatsrechtlicher, sondern aus staatspolitischer Verantwortung zu handeln."

Klagefreudige Opposition

Von Union und FDP sind rechtliche Bedenken deshalb am allerwenigsten zu erwarten. Der FDP-Fraktionsvorsitzende wagte sich als erster mit einer eindeutigen Stellungnahme vor. Er halte "eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik" des Kanzlers für nicht mehr gegeben, so Wolfgang Gerhardt. Die SPD wolle Schröders Weg der Agenda 2010 nicht fortsetzen und habe ihn auch nie wirklich gewollt. "Ich gehe davon aus, dass alle Gründe vorliegen, die die Vertrauensfrage rechtfertigen und die den Urteilsgründen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 entsprechen", so der Liberale. Mit seiner Argumentation hielt sich Gerhardt eng am Wortlaut des damaligen Karlsruher Urteils. FDP-Chef Guido Westerwelle wiederholt unablässig, er befürworte die Neuwahlen. Zu Details des Prozedere will er sich nicht äußern. Die seien Sache des Kanzler, heißt es aus dem Thomas-Dehler-Haus.

Dabei war es gerade die Opposition, die in den vergangenen Jahren die Einhaltung verfassungsmäßiger Prinzipien erstritt. So wurde nach einer Klage von CDU und CSU das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes durch Rot-Rot-Grün im Bundesrat für nicht verfassungsgemäß erklärt; im Dezember 2004 erst entschieden die Richter zugunsten einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die zuvor die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses moniert hatte; und im Fall der vorzeitigen Beendigung des Visaausschusses durch Rot-Grün erhielten Union und FDP im Juni in einem Eilantrag ebenfalls Recht - das Gremium muss bis zur Entscheidung des Bundespräsidenten über eine Auflösung des Bundestags seine Arbeit fortsetzen.

Die Union will im Herbst an die Macht, der Regierungstrieb hemmt verfassungspolitische Bedenken. Doch zu laute Kritik am umstrittenen Weg des Kanzlers könnte auch gegen die Union verwendet werden: Beim Machtwechsel 1982 hatte Helmut Kohl ähnlich gehandelt. Damals enthielt sich die Mehrheit der Unions- und FDP-Fraktion, um den Weg für Neuwahlen zu eröffnen. Kohl war kurz zuvor durch das Hinüberschwenken der FDP zur CDU/CSU zum Kanzler im Bundestag gewählt worden - nun wollte er auch die Bestätigung durch das Wahlvolk. Das gelang durch die Wahlen im März 1983.

In Unionskreisen wird dieser Tage daran erinnert, dass bei der Abstimmung am 17. Dezember 1982 einige zuvor bestimmte Abgeordnete aus den Reihen der Koalition Kohl das Vertrauen aussprachen, um die Abstimmung im Parlament nicht gänzlich zur Farce werden zu lassen. 8 Abgeordnete sprachen Kohl das Vertrauen aus, 218 und - wegen der damaligen Rechtslage getrennt aufgeführt - 9 Berliner Abgeordnete stimmten mit Nein, 248 und 11 Berliner Abgeordnete enthielten sich.

Zwar billigte Karlsruhe damals das Verfahren, legte aber zugleich Hürden für künftige Fälle auf. Die wichtige Debatte, ob nun Schröder mit seinem Schritt nicht eine Tradition in der deutschen Verfassungsgeschichte zementiert, die so im Grundgesetz nicht vorgesehen war, findet in diesen Tagen weitestgehend außerhalb der Parteien statt - vornehmlich in den Reihen der Verfassungsexperten und in den Medien.

CDU, CSU und FDP sind auch deshalb leise in ihrer Kritik, weil jede öffentliche Äußerung aus ihren Reihen wie eine indirekte Handlungsanweisung an den Bundespräsidenten interpretiert werden könnte. Schließlich wurde Horst Köhler von der Opposition auserkoren und mit ihrer Hilfe ins Amt gewählt.

Ob nicht von der FDP, die sich verstärkt als liberale Rechtspartei positioniert, in Karlsruhe eine Überprüfung gewünscht werden müsste? "So weit würde ich nicht gehen", sagt der FDP-Obmann im Visaausschuss, Hellmut Königshaus. Man solle das ohnehin schwierige Thema "nicht noch weiter belasten". Ohnehin werde es ja möglicherweise zu einer Klage kommen - durch den Grünen Werner Schulz. Bei einer Verfassungsbeschwerde gelte auch das Prinzip der "persönlichen Betroffenheit". Die sei bei Schulz gegeben, da dessen Mandatszeit nun um ein Jahr verkürzt werde.

Die FDP-Fraktion ist für Neuwahlen. Königshaus will allerdings, dass diese "auf einem sauberen und zulässigen Wege zustande kommen". Die sogenannte Einladung Münteferings an die SPD-Fraktion zur Enthaltung bei der Abstimmung sei aber "das Allerletzte", so der Jurist: "Damit wird verschleiert, dass die Koalition bereits das Vertrauen verloren hat und durch diesen Vorschlag nun eine sachgerechte verfassungsrechtliche Prüfung für diejenigen erschwert wird, die damit zu tun haben werden." Für Königshaus gibt es einen klaren, verfassungsrechtlichen Weg: "der Rücktritt des Bundeskanzlers".

Doch dazu wird es nicht kommen. Das absurde Schauspiel wird am Freitag noch weiter getrieben: Der Kanzler werde sich selbst bei der Abstimmung enthalten, wie ein Regierungssprecher erklärte. Schröder wird sich selbst also nicht das Vertrauen schenken, zugleich aber wieder als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Helmut Kohl hatte es 1982 anders gemacht: Im Abstimmungsprotokoll der Sitzung des Bundestags vom 17. Dezember taucht sein Name an keiner einzigen Stelle auf. Kohl hatte seine Stimme offenkundig nicht abgegeben.

Ungutes Gefühl

Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, wird in diesen Tagen häufiger mit der Frage, auch aus seinem Wahlkreis, konfrontiert, warum die Union den Schachzug Schröders und Münteferings, die Abgeordneten der SPD zur Stimmenthaltung "einzuladen", nicht durchkreuzt. Seine Kommentierung fällt wortkarg aus: "Die Verantwortung für eine rechtlich einwandfreie Beurteilung der Verfassungsfrage liegt eindeutig beim Kanzler. Im Übrigen versteht es sich nach unserem Verfassungsverständnis nicht, den Bundespräsidenten in irgendeiner Weise zu präjudizieren."

So wird in den Reihen der Opposition geschwiegen und abgewartet. Andere, wie der Rechtspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sehen die verfassungsrechtliche Lage durch das Urteil von 1983 verändert. Damals hatte Karlsruhe in seinem Urteil festgehalten, dass die "politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag" die Handlungsfähigkeit des Kanzlers "so beeinträchtigen oder lähmen" müssen, "dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgen mag". Lege man diese Rechtssprechung zugrunde, so der Jurist, "dann scheint es möglich, die Abstimmung herbei zu führen". Und die Frage der Enthaltung? Das Gericht, so Stadler, habe damals keine formale, sondern materielle Prüfung der Gesamtunstände vorgenommen - sprich auf die stetige, stabile Mehrheit abgehoben. Und die sei offenkundig bei Rot-Grün nicht mehr vorhanden.

Ganz wohl ist manchem in den Reihen der Opposition dennoch nicht. "Wenn sich der Pulverdampf gelegt hat, sollte man überlegen, ob man nicht kommendes Jahr interfraktionell eine Anhörung zu dem Thema, unter anderem mit Staatsrechtsexperten, durchführt", schlägt Stadler vor. Man müsse einmal grundsätzlich darüber diskutieren, wie mit solchen Situationen verfassungsrechtlich umgegangen werde. Doch bei der Frage, ob das Grundgesetz nicht geändert werden sollte, um eine Auflösungsrecht des Bundestags etwa durch Zweidrittel-Mehrheit selbst zu verankern, will sich Stadler nicht festlegen. Es könne auch sein, dass am Ende einer solchen Anhörung entschieden werde, dass alles so bleibe, wie es sei - "aus Angst vor zu häufigen Auflösungen und damit instabilen Verhältnissen".

Man darf gespannt sein, ob 2006 die Frage, wie ein Kanzler sich ein Mißtrauen organisiert, noch interessiert.

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