NPD Rechtsextremisten scheitern vor Gericht
Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht berief sich auf das kürzlich verschärfte Versammlungsrecht und bestätigte am Freitag Auflagen der Polizei, wonach die Demonstration bereits am Bahnhof Friedrichstraße enden muss.
Die NPD-Jugend hatte einen Aufzug unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" angemeldet, der am Holocaust-Mahnmal vorbeiführen und am Brandenburger Tor enden sollte, wo aber gleichzeitig der vom Berliner Senat initiierte "Tag für die Demokratie" geplant ist. Die Versammlungsbehörde verbot diese Streckenführung.
Das Verwaltungsgericht teilte ihre Auffassung, dass ein Vorbeimarsch am Holocaust-Mahnmal die Würde der dort geehrten Opfer beeinträchtige. Schon das Motto der Demonstration verletze die Würde der Opfer. Hier gehe es nicht nur um eine Kritik gegen die Gestaltung des Mahnmals, sondern um einen Angriff auf das Gedenken an den Völkermord des NS-Regimes an Juden Europas.
Einer Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor stehe der gleichzeitig stattfindende "Tag der Demokratie" entgegen, der Vorrang habe. Der Staat sei berechtigt, zu nationalen Gedenktagen den öffentlichen Raum in Anspruch zu nehmen und dabei auch bereits angemeldete Versammlungen zu verdrängen, befand das Gericht. Das von der NPD geltend gemachte "Erstanmelder-Privileg" greife nicht, weil sich niemand einen öffentlichen Ort an solchen wichtigen Tagen "reservieren" könne.
Dagegen darf der für den 1. Mai geplante Neonazi-Aufmarsch in Leipzig gegen den ausdrücklichen Willen der Stadt durch den linksalternativ geprägten Stadtteil Connewitz führen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen am Freitagabend entschieden. Die Stadt unterlag damit erneut im Streit mit dem Hamburger Rechtsextremen Christian Worch um Auflagen für den Aufmarsch. Die Stadt befürchtet nun Ausschreitungen wie im vergangene Oktober, sieht ihre rechtlichen Möglichkeiten jedoch ausgeschöpft.