NPD-Verbot V-Leute abschalten!
Von Jörg Fischer
Allen gegenteiligen Beteuerungen des Bundesinnenministers zum Trotz - das NPD-Verbotsverfahren ist in eine Sackgasse geraten und entwickelt sich zu einem der größten innenpolitischen Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Trotz fortgesetzter Beteuerungen aus dem Schily-Ministerium, es gebe keine weiteren V-Männer, die im Verbotsverfahren eine Rolle spielen würden, wurden inzwischen V-Mann Nummer vier und Nummer fünf enttarnt, die keine unwichtige Rolle im Verbotsantrag spielen. Ob ihre in den Akten angeführten Zitate vor oder erst nach ihrer V-Mann-Tätigkeit fielen, ist im Grunde unerheblich. Letztlich wuchsen sie mit der Sicherheit, den Verfassungsschutz in ihrem Rücken zu haben, in ihre Positionen hinein.
Den politischen Flurschaden will Otto Schily zwar immer noch nicht wahrhaben, aber Experten bis hin zum früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Ernst Benda bezweifeln immer mehr, ob mit diesen Verbotsanträgen und mit diesen Beweismitteln und "Zeugen" das NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht noch erreichbar ist. Die Anträge und ihre Begründungen müssen von Grund auf überarbeitet und diesmal mit seriösen Material unterfüttert werden.
Und dass man hierzu eben keine Geheimdienstquellen benötigt, beweisen Blicke in die zahlreichen Dokumentationen antifaschistischer Gruppen und Autoren, die allgemein zugänglich sind und aus allgemein zugänglichen Quellen nachweisen, dass die NPD die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
Hierbei spielt die Frage der Feindschaft der Partei gegen die Demokratie noch nicht einmal die wichtigste Rolle, wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein und sein Bundeskollege Schily immer behaupten, um den Einsatz von V-Männern zu rechtfertigen. Anscheinend kennen unsere Minister das Grundgesetz nicht ausreichend - andernfalls würden sie den Artikel 139 der Verfassung stärker ins Feld führen. Die Bestimmung stellt ausdrücklich die anhaltende Gültigkeit des Potsdamer Abkommens und der Alliierten Kontrollratsbeschlüsse fest, nach denen die NSDAP und ihre Untergliederungen für aufgelöst und alle Versuche, Nachfolgeorganisationen zu gründen, für illegal erklärt sind.
Dass die NPD - und nicht nur sie alleine - als Nachfolgeorganisation der NSDAP und damit als illegal anzusehen ist, ist beweisbar. Dazu braucht man keine V-Männer, die die zu observierende Organisation mit Geld versorgen und an ihrem organisatorischen Aufbau nicht unmaßgeblich beteiligt sind, sondern Personen die des Schreibens und insbesondere des Lesens kundig sind. Die Gründungspersonen der NPD, ihre Spitzenfunktionäre, Artikel in der Parteizeitung und nicht zuletzt das Parteiprogramm geben mehr als genug Auskunft über die ideologische Ausrichtung und die Tradition dieser Partei.
Zugleich darf man aber nicht, unter dem Deckmantel der an sich berechtigten Forderung nach der konsequenten Durchführung des Verbotsverfahrens, der anderen nicht minder wichtigen Frage ausweichen, welche Rolle der Verfassungsschutz und der zwischenzeitlich auch schon ins Gerede gekommene Militärische Abschirmdienst in der rechtsextremen Szene spielen.
Weil die Verbotsanträge sich in Begründungen an wesentlichen Stellen auf V-Leute beziehen, droht ja nicht nur das Verfahren zum Verbot einer neonazistischen Partei zu scheitern. Die bisher enttarnten V-Leute haben offensichtlich auch noch mit Wissen der NPD-Spitze für den Verfassungsschutz gearbeitet und das dafür vom Staat erhaltene Geld ihrer Partei gespendet. Also stellt sich die Frage, wer hier wen beobachtet hat, und ob der Verfassungsschutz nicht selbst die neonazistischen Szene alimentiert hat. Diese Debatte steht noch aus.
Die Bandbreite der möglichen Konsequenzen sind denkbar weit - von einem "Augen zu und weiter so!" wie es sich die Innenminister vorstellen, bis zur Forderung der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, die Tätigkeit von V-Leuten gesetzlich zu verbieten und den Verfassungsschutz aufzulösen. Auch ehemalige DDR-Bürgerrechtler sehen sich in ihrem Argwohn gegenüber Geheimdiensten bestätigt, zumal sie auf immer mehr Ähnlichkeiten mit der Arbeit der DDR-Staatssicherheit stoßen: Die Stasi schleuste gar nicht selten spätere Macher in Organisationen ein und bezahlte sie.
Welcher Weg führt aus der Sackgasse? Diese Suche sollte die Politik nicht dem Bundesverfassungsgericht überlassen, dessen Richter wohl herzlich wenig Lust verspüren, sich weiterhin auf den Arm nehmen zu lassen. Um Glaubwürdigkeit zurückzuerlangen, müssen die Fakten rückhaltlos auf den Tisch, muss endlich geklärt werden, welche Verfassungsschutzbehörden wen als V-Mann führen, und ob auch andere Nachrichtendienste in welchem Umfang hier ebenfalls betroffen sind.
Vor allem aber muss die Tätigkeit dieser V-Leute generell beendet werden, weil sie nachweislich nicht zu kontrollieren sind. Zu groß ist die Gefahr, das aus Beobachtern Akteure und auch noch Finanziers der neonazistischen Szene werden. Zur Glaubwürdigkeit gehört daneben auch, das die politisch Verantwortlichen sich nicht hinter Untergebenen verstecken, sondern selbst die Konsequenzen ziehen. Zusammengefasst heißt das: Die NPD auf der Grundlage eines neu formulierten Antrags verbieten, den Verfassungsschutz bei der Beobachtung des Rechtsextremismus auf eine Arbeit ohne V-Leute verpflichten und Herrn Schily baldmöglichst verrenten - denn er war dieser Aufgabe ganz offensichtlich nicht mehr gewachsen.
Vor allem aber gilt es nun die eigentlich notwendige Debatte zu führen: Nämlich darüber, ob Geheimdienste überhaupt das richtige Mittel sind, um Rechtsextremismus und rassistische Gewalt zu bekämpfen, oder ob nicht der eigentlich Mangel das Fehlen einer demokratischen, antifaschistischen Kultur ist.
Zwar wird nun intensiv über die NPD debattiert. Die immer stabiler werdende rechte Jugendkultur in "national befreiten Zonen" ist dagegen kaum noch Thema und Rezepte dagegen noch weniger. Verbote von Organisationen oder einer Partei haben für diese jungen Leuten ohnehin keine Bedeutung, das rechtsextreme Netz von Ausweichorganisationen ist groß. Und jetzt schafft ihnen die Schily-Panne sogar neue Heroen.