NPD-Verbot Zittern in Karlsruhe
Karlsruhe - Nach der Prüfung der Unterlagen will das Gericht entscheiden, ob und wie das Verfahren fortgesetzt wird. Schon im Vorfeld des Gerichtsentscheides wird an den Erklärungen von Regierung, Bundestag und Bundesrat scharfe Kritik geübt. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte gegenüber der "Berliner Zeitung": "Die Stellungnahme ist dort schwach, wo die Problematik der V-Leute angesprochen wird." Sie lässt völlig offen, ob Teile der NPD vom Geheimdienst gesteuert wurden." Er forderte, alle Erkenntnisse über V-Leute offen zu legen.
Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, verlangte, aus den Verbotsanträgen die Aussagen von V-Leuten zu streichen. "Die Verbotsanträge müssen völlig überarbeitet und jeglicher Bezug auf V-Leute gestrichen werden", sagte er dem Blatt. Die Verbotsanträge dürften sich nur noch auf öffentlich zugängliches Material stützen.
Die Erfolgsaussichten der Verbotsanträge sind weiter ungewiss. In einer 39 Seiten starken Stellungnahme für das Karlsruher Gericht wird begründet, warum V-Leute wie der NPD-Spitzenfunktionär Udo Holtmann das Verbotsverfahren "nicht beeinträchtigen", teilte der Parlamentsberichterstatter in dem Verfahren, Michael Bürsch (SPD), mit. Es werde bestätigt, dass von den 14 Auskunftspersonen, die Karlsruhe geladen hatte, 13 keine V-Leute seien. Lediglich der NPD- Funktionär Wolfgang Frenz sei V-Mann gewesen. Mit ihm habe der Verfassungsschutz - wie bekannt - 1995 die Zusammenarbeit beendet.
Neben Kritik an den Stellungnahmen der Gesetzgeber wächst auch der Zweifel darüber, dass das angestrebte NPD-Verbot noch vor der Bundestagswahl kommt. Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ute Vogt (SPD), etwa glaubt nicht mehr an ein Verbot der NPD vor der Bundestagswahl. Für ein Urteil reiche die Zeit nicht mehr aus, sagte sie der Oldenburger "Nordwest-Zeitung". Sollten jetzt noch weitere V-Leute des Verfassungsschutzes auftauchen, würde dies aber nicht zu einem Stopp des Verbotsverfahrens führen.
Vogt kritisierte die Haltung von CDU und CSU: "Die Union laviert: einerseits will sie die Klage nicht gefährden; andererseits will sie sich keine Gelegenheit entgehen lassen, irgendetwas auf den Schultern von Innenminister (Otto) Schily abzuladen. Letztlich bleibt es bei der gemeinsamen Zielsetzung." Sobald die schriftliche Begründung des Verbotsantrages in Karlsruhe vorliege, müsse das Verfassungsgericht entscheiden, ob es noch weitere Informationen benötige.
SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler hatte mit einem Vergleich zur Nazi-Zeit im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren heftige Kritik ausgelöst. Er warf CDU/CSU und FDP vor, mit ihrer Kritik an dem Verfahren der NPD indirekt zu helfen. Stiegler wies auf die "historische Schuld" der "Vorläuferparteien" von Union und FDP hin, die Adolf Hitler 1933 an die Macht gebracht hätten. Die FDP nannte Stieglers Äußerung "eine grobe politische Entgleisung". CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte dem "Tagesspiegel", Stiegler habe sich aus dem Kreis der Demokraten verabschiedet.
Der Reichstag hatte 1933 das Ermächtigungsgesetz gegen die Stimmen der SPD und in Abwesenheit zahlreicher rechtswidrig verhafteter Abgeordneter verabschiedet. Damit wurde das Parlament ausgeschaltet und die gesamte Staatsgewalt auf die nationalsozialistische Regierung übertragen.