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Online-Bürgerservice »Einer für alle«-Prinzip erweist sich als Fehlschlag

Ein Bundesland entwickelt einen Online-Bürgerservice, alle nutzen ihn: Dieses Prinzip sollte die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen. Doch nach SPIEGEL-Informationen sieht der Rechnungshof massive Mängel.
• aus DER SPIEGEL 51/2023
Bürgeramt in Berlin: Endlich flächendeckend digitale Dienste anbieten?
Bürgeramt in Berlin: Endlich flächendeckend digitale Dienste anbieten?

Bürgeramt in Berlin: Endlich flächendeckend digitale Dienste anbieten?

Foto: Wolfgang Kumm/DPA

Um die schleppende Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, hat der Bund zuletzt auf das Prinzip »Einer für alle« (Efa) gesetzt und dafür 1,4 Milliarden Euro lockergemacht. Danach sollen die Länder jeweils Teile der Verwaltungsleistungen digitalisieren und diese dann allen anderen zur Verfügung stellen.

Das Ziel: Die Bürgerämter sollen endlich flächendeckend digitale Dienste anbieten und den Menschen unnötige Wartezeiten und Anfahrten ersparen, so wie es in vielen europäischen Ländern bereits seit Jahren Standard ist – und den Bürgern hierzulande bereits vor gut 20 Jahren versprochen wurde, vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Der sagte: »Die Daten müssen laufen, nicht der Bürger.«

DER SPIEGEL 51/2023

Strategen des Terrors

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Doch was einleuchtend klingt, funktioniere in der Praxis nicht, beklagt nun der Bundesrechnungshof. Gerade einmal drei Prozent der bislang entwickelten Onlineservices würden flächendeckend genutzt. Von den insgesamt 257 in Angriff genommenen Onlineservices nach dem EfA-Prinzip waren demnach im Juni dieses Jahres 94 noch in überhaupt keinem Land und keiner Kommune verfügbar, 156 in mindestens einem Land und einer Kommune. »Die meisten Efa-Lösungen waren nur in dem Land verfügbar, das die Efa-Lösung auch entwickelt hat«, so die Prüfer.

»Flickenteppich vielfältiger IT-Lösungen begünstigt«

Die Efa-Investitionen drohten mithin zu »verpuffen« und seien gefährdet, kritisiert der Rechnungshof. Bis zum Juni sei immerhin bereits fast die Hälfte der Mittel für das Projekt ausgegeben worden, 613 Millionen Euro. Zudem gefährde die mangelnde Nachnutzung der entwickelten Lösungen den ursprünglichen Plan, sich einen Teil der Mittel aus einem speziellen EU-Fonds zurückzuholen – denn der lege Mindest-Anwendungszahlen fest. Wenn diese »nicht rechtzeitig erreicht werden, könnten dem Bund diese Mittel im dreistelligen Millionenbereich entgehen«.

Die Hauptverantwortung sehen die Rechnungsprüfer beim Bundesinnenministerium (BMI) von Nancy Faeser (SPD). Das Ministerium habe mögliche Hindernisse vorab nicht ausreichend geprüft und stattdessen nach dem »Versuch-und-Irrtum-Ansatz« agiert, schreiben sie. Es habe nicht einmal sichergestellt, dass die Länder tatsächlich vorrangig die dafür vorgesehenen bereits entwickelten Services nach dem Efa-Prinzip auch tatsächlich nutzen und damit wie vorgesehen Mehrfachentwicklungen und unnötige Kosten vermeiden. So werde weiterhin »ein Flickenteppich vielfältiger IT-Lösungen begünstigt«. Es fehle in Berlin sogar an einem aktuellen und belastbaren Überblick über die Lage: »Das BMI weiß derzeit nicht, ob Länder und Kommunen für die Digitalisierung einer Verwaltungsleistung eine EfA-Lösung oder eine dezentrale eigene Lösung einsetzen.«

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Einen weiteren Grund für die mangelnde Akzeptanz sehen die Rechnungsprüfer darin, dass der bisherige Ansatz nicht dafür sorgte, dass die in den Ländern entwickelten Einzellösungen so flexibel entwickelt wurden, dass sie schnell und einfach an lokale Besonderheiten angepasst werden könnten. Das Problem sei zwar erkannt, seine Behebung allerdings zeitlich in Verzug, weil Bund und Länder sich lange nicht einigen konnten. »Wann dieses Nachnutzungshemmnis tatsächlich beseitigt sein wird, ist weiterhin offen«, heißt es in dem Bericht.

Das Ministerium moniert »fehlenden politischen Willen«

Eigentlich sollten die wichtigsten 575 Verwaltungsleistungsbündel für die Bürger seit Ende 2022 bereits digital verfügbar sein. Tatsächlich seien zu diesem Stichtag gerade einmal nur 19 Prozent davon erreicht worden, bilanzieren die Prüfer, die Ziele des Onlinezugangsgesetzes(OZG) seien damit deutlich verfehlt. Als sich das abzeichnete, hatte die Bundesregierung die eigenen Ambitionen auf 35 sogenannte »Booster«-Leistungen abgespeckt – doch auch diese konnten nicht flächendeckend digital umgesetzt werden.

Das Bundesinnenministerium räumt in seiner Erwiderung ein, manches sei »verbesserungswürdig«. Allerdings habe man auf manche Hürden keinen Einfluss – etwa auf »fehlenden politischen Willen« bei Ländern und Kommunen. Daher habe die Bundesregierung nun 16 Fokusleistungen ausgewählt, um diese »mit der notwendigen politischen Aufmerksamkeit zu versehen und einen Schwerpunkt auf die Nachnutzung von EfA-Lösungen zu legen.«

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