Paragraf 90: Beschimpfung des Bundespräsidenten soll strafbar bleiben - DER SPIEGEL
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Böhmermann-Eklat Beschimpfung des Bundespräsidenten soll strafbar bleiben

Die Bundesregierung will den umstrittenen Paragrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs streichen. Den deutschen Bundespräsidenten soll man auch weiterhin nicht beschimpfen dürfen.
Staatschefs Xi und Gauck, bislang geschützt durch 103 und 90 StGB
Staatschefs Xi und Gauck, bislang geschützt durch 103 und 90 StGB

Staatschefs Xi und Gauck, bislang geschützt durch 103 und 90 StGB

Foto: Andy Wong/ AP
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Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan soll Konsequenzen haben: Die Bundesregierung plant, die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter aus dem deutschen Strafgesetz (StGB) zu streichen . Paragraf 103 StGB  soll fallen.

Etwas anders sieht es die Regierung beim Bundespräsidenten: Wer ihn verunglimpft, soll nach dem Willen der Bundesregierung auch weiterhin bestraft werden können. Laut StGB steht darauf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der entsprechende Paragraf 90  StGB soll erhalten bleiben, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs zu streichen, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag angekündigt. Zuvor hatte sie die deutsche Justiz ermächtigt , gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung Erdogans zu ermitteln.

Zu einer gemeinsamen Haltung hatte die Bundesregierung in der Frage nicht gefunden: Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas, beide SPD, erklärten, sie hätten abweichend von der Linie der Kanzlerin gegen die Eröffnung eines Verfahrens im Fall Böhmermann gestimmt.

Die Fakten zur Staatsaffäre Böhmermann
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