Parteienfinanzierung: Kommission moniert gravierendes Defizit an Rechtslage - DER SPIEGEL
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Parteienfinanzierung Kommission moniert gravierendes Defizit an Rechtslage

Eine doppelte Buchführung soll die Parteienfinanzierung transparenter machen. Das zumindest fordert die vom Bundespräsidenten nach den Spendenaffären im Jahr 2000 eingesetzte Kommission in ihrem Abschlussbericht. Das Gremium wandte sich aber zugleich gegen eine Pauschalverurteilung von Parteispenden.
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Berlin - In dem heute in Berlin an Bundespräsident Johannes Rau übergebenen Abschlussbericht tadelt die Kommission das "gravierendste Defizit" in der bestehenden Rechtslage. Rau hatte die Kommission auf dem Höhepunkt der Parteispendenaffären im Februar 2000 für die Dauer seiner Amtszeit mit dem Auftrag berufen, Empfehlungen für Änderungen im Parteienfinanzierungsrecht zu erarbeiten.

Die Kommission tritt für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein. So empfiehlt sie, dass die Bundesregierung in regelmäßigen zeitlichen Abständen einen Politikfinanzierungsbericht vorlegen sollte. In diesem sollen alle staatlichen Zuwendungen für Parteien, alle Einzelzuweisungen und Empfänger dargestellt werden. Dazu zählten beispielsweise auch Finanzmittel für parteinahe Stiftungen. Solch eine zusammenhängende Übersicht gebe es derzeit für die Öffentlichkeit nicht, kritisierte die Kommission.

Neben zahlreichen Vorschlägen und Kritikpunkten hob das Gremium unter Vorsitz des europäischen Rechnungshofmitglieds Hedda von Wedel auch zahlreiche bereits umgesetzte Änderungen hervor. Als positive Beispiele nannte sie das 2002 im Parteiengesetz aufgenommene Verbot von Barspenden, das Spendenverbot für öffentliche Unternehmen, die Forderung nach zeitnaher Veröffentlichung von Großspenden, das Saldierungsverbot und die Einführung einer besonderen Strafvorschrift für vorsätzlich falsche Rechnungslegung.

In ihrem Abschlussbericht wendet sich die Kommission außerdem gegen pauschale Kritik an der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Verknüpfung berechtigter Einzelkritik mit abwertenden Pauschalurteilen sehe sie mit Sorge, heißt es in dem Bericht. Das Gremium befürchte einen Vertrauensverlust in die Parteiendemokratie.

Die Parteienfinanzierungskommission hatte am 18. Juli 2001 einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem sie zahlreiche Änderungen an der Gesetzgebung empfahl. Der Gesetzgeber hatte ein Jahr später zahlreiche dieser Empfehlungen mit der Novelle des Parteiengesetzes umgesetzt.