Parteifinanzen: CDU-Strafzahlung auf dem Prüfstand - DER SPIEGEL
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Parteifinanzen CDU-Strafzahlung auf dem Prüfstand

Vor knapp einem Jahr versetzte Wolfgang Thierse der CDU einen schweren Schlag: 41 Millionen Mark staatliche Finanzhilfen sollten die Christdemokraten wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte zurückzahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht soll nun entscheiden, ob das rechtmäßig war.
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Berlin - Nicht zuletzt weil er aus dem Lager der politischen Gegner der CDU kommt, wollte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse alle Missverständnisse im Keime ersticken: "Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch das Parteiengesetz gilt für alle Parteien gleichermaßen", stellte der SPD-Mann fest, als er im Februar vor einem Jahr die Verhängung der 41-Millionen-Mark-Strafe gegen die CDU begründete. Er habe sich bei seiner Entscheidung "strikt an das Parteiengesetz gehalten." Er hoffe, "das Rechtsvertrauen der Bürger zu bestätigen".

Juristen haben Zweifel

Die CDU will morgen vor dem Berliner Verwaltungsgericht Thierses Entscheidung kippen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht: Mittlerweile gibt es mehrere Juristen, die den auf dem Höhepunkt der Spendenaffäre verkündeten Beschluss kritisch sehen. Der Anwalt der CDU, Christofer Lenz, hat angeblich genau nachgezählt und ermittelt, dass von zwölf Experten nunmehr acht in juristischen Aufsätzen Bedenken angemeldet hätten. "Das ist keine schlechte Quote", sagt Lenz optimistisch. Doch entscheidend ist, was die Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts verkünden.

Thierses Entscheidung beruhte im Wesentlichen auf einem Gedanken: Wenn eine Partei einen Rechenschaftsbericht abgibt, muss dieser zum Stichtag, das ist jeweils der 31. Dezember, richtig sein - nur dann gibt es Geld aus der Staatskasse. Der hessische Landesverband hatte in der Spendenaffäre die Bundes-Partei aber erst nach dem 31. Dezember 1999 über die schwarzen Kassen in der Schweiz und die dort gebunkerten 18 Millionen unterrichtet. Der Rechenschaftsbericht der Bundes-Partei war also unvollständig und, wie Thierse meint, damit auch im Hinblick auf die Darstellung der Zuwendungen und Spenden "vorschriftswidrig". Die Konsequenz des Parlamentspräsidenten: Er strich für 1999 den gesamten CDU-Anteil in Höhe von 41 Millionen Mark aus der staatlichen Parteifinanzierung, der sich aus den Spenden und Zuwendungen errechnet.

Würde sich Thierse mit seiner Auffassung vor Gericht durchsetzen, käme das Schweigen des früheren Bundesinnenministers und ehemaligen hessischen Landesvorsitzenden Manfred Kanther der CDU teuer zu stehen. Denn Kanther wusste seit Ende der achtziger Jahre von der Verschiebung der Gelder in die Schweiz und unterrichtete Ministerpräsident Roland Koch - jedenfalls nach derzeitigem Stand der Erkenntnis - erst am 12. Januar 2000.

Der Verfassungsrechtler Hans Hugo Klein hält aber die entsprechenden Bestimmungen des Parteiengesetzes, auf die sich die Bundestagsverwaltung stützt, für verfassungswidrig. Grund: Jeder Fehler hätte nach der Argumentation Thierses zu dem Anspruchsverlust geführt, auch wenn dieser noch so geringfügig wäre. Dies sei unverhältnismäßig. Auch der Hamburger Rechtsprofessor Wilhelm Strobel bestreitet, dass Thierse - wie er behauptet hat - keinen Ermessensspielraum hatte, als er die Strafe verhängte.

Die Zeit arbeitet für die CDU

Egal wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird: Der Fall wird die Instanzen weiter beschäftigen. Erst in einigen Jahren wird das Bundesverwaltungsgericht oder am Ende vielleicht sogar das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil fällen. Die Zeit arbeitet dabei für die Partei. Denn solange der Streit nicht entschieden ist, kann Thierse das Geld, das schon seit 1999 in den Kassen der CDU ist, nicht zurückverlangen. Die Klage hemmt, wie die Juristen sagen, die sofortige Vollstreckbarkeit.

Ulrich Scharlack, dpa

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