Polizei Selbstjustiz beim BKA?
Frankfurt - Die Richter, die insgesamt über mehrere hundert BKA-Beförderungsfälle entscheiden mussten, hatten das Wiesbadener Amt im März dieses Jahres ausdrücklich gewarnt: "Vor dem unanfechtbaren Abschluss dieses Eilverfahrens dürfen Sie keine endgültigen Maßnahmen, insbesondere keine Beförderung, vornehmen."
Gegen Kerstens Beförderungspolitik verwahren sich die Richter jetzt schriftlich; sein Vorgehen sei "rechtswidrig". Niemand erleide einen Nachteil, wehrt sich der BKA-Chef: Für die Kollegen, die bei der Beförderungswelle nicht zum Zuge kamen und deshalb vor Gericht gegangen waren, lasse er "zur Sicherung etwaiger Ansprüche" Planstellen reservieren.
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Stefan Spreter, der mehrere übergangene Polizisten vertritt, hält die Methoden der Bundespolizei schlicht für "Selbstjustiz". Gegen BKA-Chef Kersten sowie gegen den Verwaltungsdirektor der Behörde hat Spreter Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesinnenministerium eingereicht.