Privatrente: Riesters Bedingungen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Privatrente Riesters Bedingungen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Nur wer mindestens die von der Regierung vorgesehen Beiträge zur privaten Altersvorsorge anspart, wird auch in den Genuss der vollen staatlichen Förderung kommen. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Rentenreform hervor, der der Deutschen Presse- Agentur in Auszügen vorlag. Als Mindestbeiträge zur Privatvorsorge sind im nächsten Jahr zunächst 0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen abzuzweigen, im Jahr 2008 dann dauerhaft vier Prozent.

Die Zulagen zu dieser Sparrente sind gestaffelt. Sie beginnen dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr mit einem Betrag von 37,50 Mark monatlich, der dann in den Folgejahren in gleichmäßigen Schritten bis 2008 auf 152 Euro (297,31 Mark) anwächst. Die Zulage werde "gekürzt, wenn der Steuerpflichtige nicht die Mindesteigenbeiträge leistet", heißt es in dem Entwurf. Die Bedingung ist allerdings erfüllt, wenn Eigenbeitrag und Zulage zusammen den vorgesehenen Sparbeitrag erreichen. Die Kinderzulage beginnt mit 45 Mark im kommenden Jahr und baut sich bis 2008 auf 360 Mark (184 Euro) auf.

Begünstigte Anlageformen für die Altersvorsorge sind Angebote von Lebensversicherungen, Pensionskassen, Kreditinstituten und Kapitalanlagegesellschaften. Allerdings dürfen sie frühestens vom 60. Lebensjahr des Versicherten an auszahlen, und zwar "in Form einer lebenslangen gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente oder eines Auszahlungsplans". Garantiert werden muss auch, dass mindestens die Ansparsumme für die Auszahlungen zur Verfügung steht. Wird das Sparkapital nicht in der vorgeschriebenen Form ausbezahlt, sondern etwa in einer Summe, dann muss die gesamte Förderung an den Staat zurückgezahlt werden. Die Versicherten sollen "auf Verlangen" einen Anspruch auf detaillierte Kontoauszüge ihres privaten Anlagenkontos haben.