RAF: Erster Freigang ohne Fesseln für Ex-Terroristen Klar - DER SPIEGEL
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RAF Erster Freigang ohne Fesseln für Ex-Terroristen Klar

Premiere für den den einstigen RAF-Mann: Christian Klar durfte zum ersten Mal ohne Fesseln das Gefängnis im badischen Bruchsal verlassen. Weitere Hafterleichterungen sind jedoch laut Justizbehörden nicht absehbar. Bayerns CSU-Justizministerin Merk kritisiert die Hafterleichterungen.
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Hamburg - Der begleitete Ausgang gestern war die erste Stufe der Haftlockerung, die sich Klar am 24. April vor dem Landgericht Karlsruhe erstritten hatte. Weitere Hafterleichterungen seien derzeit nicht absehbar, teilte das baden-württembergische Justizministerium heute auf Anfrage mit. Der Ausgang sei "problemlos verlaufen", hieß es.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte die Hafterleichterungen. "Ich kann dazu nur sagen: Üblicherweise dienen Hafterleichterungen der Vorbereitung der Entlassung, und die sehe ich bei Herrn Klar in absehbarer Zeit nicht", sagte Merk dem "Münchner Merkur". Selbst der immer wieder genannte Zeitpunkt 2009, so die Ministerin, "ist nur der frühest mögliche." Klar kann laut Gerichtsurteil frühestens im Januar 2009 zur Bewährung entlassen werden. Über seine Freilassung nach der Mindesthaftdauer von 26 Jahren entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

Nach früheren Angaben des Gefängnisleiters Thomas Müller dienen die Ausgänge in Begleitung von Wachpersonal dazu, den Häftling schrittweise mit dem Leben in Freiheit vertraut zu machen. Die Zahl der Ausgänge hänge von der Personallage ab. Bisher hatte der 55-Jährige das Gefängnis nur zu so genannten Ausführungen mit Handschellen verlassen dürfen, unter anderem zu einem Geburtstags-Besuch bei seiner Mutter.

Klar sitzt seit mehr als 24 Jahren im Gefängnis. Er wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes von RAF-Terroristen an Arbeitgeber-Präsident Hanns Martin Schleyer und an Generalbundesanwalt Siegfried Buback (beides 1977) verurteilt. Bundespräsident Horst Köhler hatte Anfang Mai Klars Gnadengesuch abgelehnt.

Ein erstes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury kam im Januar 2007 zu dem Ergebnis, dass eine Rückfallgefahr als "sehr niedrig" einzustufen sei. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) macht weitere Lockerungen wie unbegleiteten Ausgang, Wochenendurlaub oder Freigang allerdings von einem zusätzlichen Gutachten abhängig. Klar lehnt dies ab. Damit müsste um jede Stufe erneut gerichtlich gestritten werden.

flo/dpa/ddp