Schill-Urteil: Freispruch zweiter Klasse - DER SPIEGEL
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Schill-Urteil Freispruch zweiter Klasse

Der frühere Richter und heutige Innensenator Hamburgs, Ronald Schill, ist vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung frei gesprochen worden. In seiner Urteilsbegründung bezichtigte ihn der Richter dennoch der Lüge.
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Hamburg - Sichtlich aufgeräumt betritt der Innensenator den Gerichtssaal. Ein freundlicher Blick für die Kameras, ein Händedruck und ein Lächeln für die Gerichtszeichnerin und deren Bilder. Ronald Barnabas Schill hat ja auch nicht viel zu befürchten an diesem Morgen. Verteidigung und auch Staatsanwaltschaft hatten in der auffallend kurzen und harmonischen Hauptverhandlung auf Freispruch plädiert. Als der Richter dann das Urteil spricht, bleibt Schills Mine unbewegt. Freispruch für Senator Gnadenlos. Doch in der Urteilsbegründung wird deutlich, dass es sich um eine Art Freispruch mit Makel handelt.

Schill musste sich in dem neu aufgerollten Verfahren vor dem Hamburger Landgericht wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten. Im ersten Verfahren im Oktober des vergangenen Jahres hatten ihn die Richter zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er im Mai 1999 die Haftbeschwerde von zwei Männern, die er wegen Missachtung des Gerichts in Ordnungshaft genommen hatte, mehr als zwei Tage verschleppt hatte. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Knapp ein Jahr später, kurz vor dem Erfolg von Schills Partei bei der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft und dem Ende der rot-grünen Landesregierung, hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig das Urteil der Hamburger Richter auf. Begründung: Es sei rechtsfehlerhaft. Eine schnellere Bearbeitung der Haftbeschwerden sei zwar "wünschenswert und zumutbar" gewesen, ein bewusster Rechtsbruch liege deswegen aber nicht vor. Einen Freispruch für Schill lehnte der BGH aber ab und verwies zurück nach Hamburg.

Richter Claus Raabe schloss sich nun heute in seiner Begründung den Kollegen aus Leipzig an. Er erklärte, rund um das Gerichtsverfahren im Mai 1999 habe es besondere Umstände gegeben, die Schill davon abgehalten hätten, die Haftbeschwerde zügig zu bearbeiten. Aus der linken Szene gab es damals Flugblattkampagnen gegen den Amtsrichter und Aufrufe, die Verhandlung zu stören. Schill habe deshalb dem Schutz seiner eigenen Person Vorrang vor der Bearbeitung der Haftbeschwerde gegeben.

Raabe ging dennoch hart mit Schill ins Gericht: Die Aussage des Angeklagten, dass er mit der Verhängung von Ordnungshaft keine Erfahrung gehabt hätte, ließ er nicht gelten. Das hätte lediglich einen schnellen Blick in die Gesetzeskommentare erfordert, die auf dem Schreibtisch jedes Juristen stünden. Zeitaufwand: höchstens 20 Minuten. Die Eile der Haftbeschwerde hätte Schill klar sein müssen. Er geht davon aus, "dass sich der Angeklagte überhaupt keine Gedanken darum machte". Für ein gezieltes Handeln sah der Richter allerdings keine Anhaltspunkte. Außerdem hielt er Schill vor, gelogen zu haben. Der frühere Amtsrichter hatte stets behauptet, erst einen Tag nach Eingang der Haftbeschwerde davon erfahren zu haben. Zeugenaussagen belegten allerdings, dass ihn die Beschwerde nur Stunden nach Verhängung der Beugehaft erreicht hatte. Diese Lüge allein begründe aber noch keine Verurteilung, meinte Raabe.

Staatsmännisch verlässt der Senator nach dem Urteilsspruch den Verhandlungssaal. Eine Verehrerin drückt ihm auf dem Flur einen Blumenstrauß in die Hand und gratuliert. Den Journalisten erklärt er lediglich, "ich halte das Urteil für gerecht". Kommentieren will er den Richterspruch nicht: "Das steht mir als zweiter Bürgermeister nicht zu." Er überlässt das lieber seinem Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, der am Nachmittag sein Amt als Staatsrat in der Innenbehörde antritt. "Wir hatten vor einem Jahr ein anderes politisches Klima", erklärt er den Unterschied zwischen dem damaligen und dem heutigen Urteil. Außerdem sei damals nicht professionell und sorgfältig genug gearbeitet worden.

Wortkarg und gefolgt von einem Kameratross entschwindet Schill derweil über die Flure des Gerichtsgebäudes.