Schilys Entwurf Die Kernpunkte
Berlin - Zentraler Punkt des Entwurfs aus Schilys Ministerium ist eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Das geltende Gesetz soll durch ein neues ersetzt werden, das den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern regelt.
Die unübersichtliche Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das Aufenthaltsrecht orientiert sich nur noch an Aufenthaltszwecken. Das bisherige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird zu einem neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort wird auch ein weisungsunabhängiger Sachverständigenrat eingerichtet, der ein jährliches Migrationsgutachten erstellen und gegebenenfalls eine Empfehlung für eine Höchstzahl geben soll.
Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:
Arbeitsmigration:
In diesem Bereich werden zwei neue Arten von Zuwanderung geschaffen. Die nachfrageorientierte Zuwanderung im Regelverfahren soll flexibel sein und sich an den regionalen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren. Voraussetzung ist, dass ein offener Arbeitsplatz nicht mit einem Einheimischen zu besetzen ist. Für Hochqualifizierte (etwa Informatiker, Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) wird von vornherein ein Daueraufenthalt vorgesehen. Ein weiteres angebotsorientiertes Verfahren soll für qualifizierte Zuwanderer gelten. Diese sollen nach einem Punktesystem ausgewählt und sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
erhalten.
Für ausländische Studenten ist vorgesehen, dass sie nach Abschluss eines Studiums nicht sofort ausreisen müssen, sondern auch eine Arbeit aufnehmen können. Die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsplatzsuche beträgt ein Jahr. Für Selbstständige wird eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen.
Familiennachzug:
Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis können ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren mitbringen. Einen Anspruch auf Nachzug bis zum 18. Lebensjahr gibt es generell auch bei einer Einreise im Familienverband. Werden Kinder jedoch nachträglich nachgeholt, soll es eine Altersgrenze bis zum 12. Lebensjahr geben mit der Möglichkeit einer Einzelentscheidung im Ermessensfall.
Humanitäre Aufnahme:
Der Entwurf unterscheidet zwischen Personen, die nicht zurückkehren können und solchen, die nicht in ihr
Herkunftsland zurückkehren wollen. Personen, die nicht ausreisen können, erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht. Bei Personen mit Ausreisepflicht soll diese strikt durchgesetzt werden. Der bisherige
Rechtsstatus der Duldung wird abgeschafft. Ferner soll Personen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn die damit verbundenen Kosten von international tätigen Körperschaften übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise das Kirchenasyl.
Ausreisepflicht:
Der Aufenthalt von ausreisepflichtigen Personen wird räumlich beschränkt. Sie sollen in Ausreiseeinrichtungen wohnen. Um die Identität festzustellen, sollen bereits bei der Visabeantragung von Angehörigen einzelner Problemstaaten Lichtbilder und Fingerabdrücke gefertigt werden.
Integration:
Das neue Bundesamt soll ein bundesweites Integrationsprogramm entwickeln. Ausländer, die sich dauerhaft
aufhalten, sollen einen Anspruch auf Integrationskurse erhalten. Bei fehlenden Deutschkenntnissen und einem Aufenthalt von weniger als sechs Jahren besteht Teilnahmepflicht. Eine erfolgreiche Kursteilnahme kann zu einer Verkürzung der Einbürgerungsfrist von acht auf sieben Jahren führen.
Asylverfahren:
Der Status von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention ("Kleines Asyl") wird dem der Asylberechtigten angeglichen. Beide erhalten zunächst einen befristeten Aufenthalt, der sich nach drei Jahren verfestigen kann, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen. Auch Inhaber des "kleinen Asyls" dürfen arbeiten.
Bei beiden Gruppen wird vor der Erteilung eines Daueraufenthaltsrechts nach drei Jahren überprüft, ob sich die
Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben. Die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider und das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten werden abgeschafft.