Schmiergeld-Affäre Pfahls bleibt in Haft
Berlin - Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München wies am Freitag eine Haftbeschwerde von Ludwig-Holger Pfahls als unbegründet ab. Der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium bleibt daher weiterhin Untersuchungshaft. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft Pfahls, einem ehemaligen CSU-Politiker, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung beim Verkauf von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien 1991 vor. Pfahls war im Juli vergangenen Jahres nach fünfjähriger Flucht in Paris gefasst worden.
Nach der Überstellung von Pfahls an die deutschen Justizbehörden in Augsburg Ende Januar hatte dessen Anwalt Volker Hoffmann die Aufhebung der Untersuchungshaft beantragt. Hoffman begründete dies damit, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit verjährt sei und überdies der Anklagepunkt der Steuerhinterziehung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) fragwürdig erscheine.
Der BGH hatte kürzlich ein Urteil gegen zwei Thyssen-Manager teilweise aufgehoben, die bei dem Panzer-Geschäft ebenfalls Geld bekommen haben sollen. Als das Augsburger Landgericht die Freilassung ablehnte, legte Hoffmann Haftbeschwerde ein.
Das Oberlandesgericht München sieht Pfahls jedoch als dringend verdächtig an, zumindest 1991 Steuer in Höhe von 150.000 Mark hinterzogen zu haben. Ob Pfahls tatsächlich 3,8 Millionen Mark bei dem Panzer-Geschäft von dem Lobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten habe, müsse in einer Hauptverhandlung geklärt werden. Auf die Frage, ob der Vorwurf der Bestechlichkeit verjährt ist, geht das OLG in seiner Begründung nicht ein. Nach dem mehrjährigen Untertauchen bestätigten die OLG-Richter die Meinung des Augsburger Landgerichtes, dass bei einer Freilassung von Pfahls Fluchtgefahr bestehe.