Schwarzgeld: Hessen-CDU immer tiefer im Sumpf - DER SPIEGEL
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Schwarzgeld Hessen-CDU immer tiefer im Sumpf

Das hessische Wahlprüfungsgericht hat entschieden, die Untersuchung der Landtagswahl auszuweiten. Für die CDU mit ihrer Schwarzgeldaffäre könnte dies drastische Konsequenzen haben.
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Wiesbaden - Das Gericht setzte dem Justizministerium und der Hessen-CDU eine Frist bis zum 25. Oktober (AZ.: 104/2 - 1999). Falls bis dahin nicht alle notwendigen Akten zur Schwarzgeldaffäre vorlägen, werde geprüft, ob Beweisvereitelung vorliege, sagte der Gerichtsvorsitzende Bernhard Heitsch. Dann könnten Vermutungen des Gremiums im Finanzskandal zu Ungunsten der CDU als bewiesen angenommen werden.

Die CDU reagierte mit scharfer Kritik. Mit der Entscheidung habe sich "das so genannte Wahlprüfungsgericht" disqualifiziert, sagte der CDU-Abgeordnete Stefan Grüttner, der selbst dem Gremium angehört. Es werde versucht, ein politisch erwünschtes Ergebnis gegen den Willen der Wählermehrheit durchzusetzen. Der SPD-Fraktionschef Armin Clauss sagte dagegen, nun habe es mit der Akten-Blockade der CDU ein Ende.

Untersuchungen würden auf die nicht angemeldeten Spenden der Firma Ferrero an die Hessen-CDU und die Spenden an die CDU-nahe Hessische Akademie für politische Bildung ausgedehnt, sagte Heitsch. Der Süßwarenhersteller Ferrero hatte von Anfang der achtziger bis Ende der neunziger Jahre insgesamt knapp eine Million Mark an die Hessen-CDU gespendet, die nicht in den Büchern auftauchten. Die Akademie hatte 1998 und 1999 insgesamt 450.000 Mark vom Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) erhalten. Nach Medienberichten soll das Geld an die CDU geflossen sein, was diese abstreitet.

CDU und FDP hatten vor der Sitzung gefordert, das Wahlprüfungsgericht solle seine Tätigkeit aussetzen, solange eine Klage gegen das Gericht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe läuft. Die CDU/FDP-Landesregierung wehrt sich mit dieser Klage dagegen, dass es gegen eine mögliche Annullierung der Wahl durch das Wahlgericht keine juristische Kontrollmöglichkeit gebe. Das Wahlgericht wies diese Ansicht mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs zurück, wonach dieser Entscheidungen des Wahlgerichtes nachprüfen darf.

Sowohl bei den schwarzen Kassen als auch beim Komplex Ferrero und Hessische Akademie gehe es dem Wahlprüfungsgericht nur um die konkrete Frage, ob die CDU-Wahlkampfkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft mit an die Partei geflossenem Geld unterstützt worden sei, betonte Heitsch. Wenn dieser Zusammenhang nachgewiesen werden könne, könne das Gericht über eine Annullierung nachdenken.