Spendenaffäre Staatsanwalt will Kanther 72.000 Euro zahlen lassen
Wiesbaden - Oberstaatsanwalt Achim Thoma warf dem CDU-Politiker in seinem Plädoyer heute vor dem Landgericht Wiesbaden vorsätzliche Untreue vor. Der langjährige Finanzberater der Partei, Horst Weyrauch, soll 36.000 Euro zahlen. Weyrauch habe sich der Beihilfe schuldig gemacht.
Kanther hätte die von der Partei geleistete Strafzahlung in Höhe von 21 Millionen Euro abwenden können, sagte Thoma. Dies wäre aus seiner Sicht möglich gewesen, wenn Kanther das in der Schweiz versteckte Parteivermögen im Dezember 1998 gegenüber dem Parteivorsitzenden und Ministerpräsidenten Roland Koch offenbart hätte. "Kanther kannte die gesetzliche Regelung", sagte Thoma. Er habe um die möglichen Folgen eines verspäteten oder falschen Rechenschaftsberichts gewusst. Immerhin habe der CDU-Politiker als früherer Bundesinnenminister an der Reform des Parteiengesetzes 1994 aktiv mitgewirkt.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte die Strafzahlung von 21 Millionen Euro mit dem Rechenschaftsbericht der Hessen-CDU für 1998 begründet, der Ende 1999 abgegeben worden war, ohne das Auslandsvermögen der Hessen-CDU aufzuführen. Thoma sagte, Kanther habe seinen Nachfolger als Chef der Landespartei, Ministerpräsident Roland Koch, weder bei der Amtsübergabe noch im Dezember 1999 über das getarnte Auslandsvermögen informiert.
Staatsanwalt Wolf Jördens sagte, Weyrauch habe die Pflicht gehabt, die Rechenschaftsberichte der hessischen CDU zu prüfen. Obwohl er um die wirklichen Vermögensverhältnisse der Landespartei gewusst habe, habe er die objektiv falschen Berichte als richtig testiert.
Kanther und der frühere hessische CDU-Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein sind wegen Untreue zu Lasten der CDU angeklagt. Der langjährige Finanzberater der Partei, Horst Weyrauch, muss sich wegen Beihilfe verantworten.