Stammzellen Neuer Streit über Import-Gesetz
Berlin - "Ist das nicht toll, wie wir das gemeinsam geschafft haben?", strahlte die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse, die wegen Schneetreibens in Berlin beinahe die große Stunde der Parlamentarierinnen auf der Bundespressekonferenz verpasst hätte. Parteiübergreifend stellte sie dort am Freitag gemeinsam mit Maria Böhmer (CSU) und Andrea Fischer (Grüne) den Entwurf für ein "Stammzellen-Gesetz" vor, auf das sich die Gruppe verständigt hat.
"SZG" wird das Gesetz abgekürzt, das die Einfuhr und die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen regeln soll. Ziel ist es, dabei einerseits den Schutz des Lebens und andererseits die Freiheit der Wissenschaft zu wahren, die sich aus der Stammzellenforschung neue Erkenntnisse zur Heilung von Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes erhofft.
Grundlage des nun vorgelegten Gesetzes-Entwurfs ist eine mehrheitliche Entscheidung des Bundestags vom 30. Januar 2002. Dort waren strikte Gegner des Stammzellen-Imports um den SPD-Abgeordneten Wolfgang Wodarg und restriktionslose Befürworter um den CDU-Mann Peter Hintze mit eigenen Vorlagen den drei Antragstellerinnen unterlegen.
"Bundestagsvorgabe eins zu eins umgesetzt"
Jetzt sei es darum gegangen, "den Geist der Bundestagsvorgabe eins zu eins in ein Gesetz umzusetzen", hob CSU-Frau Böhmer hervor. Dabei gebe es vier Maximen: Leben zu schützen, kontrollierte Forschung zu ermöglichen, die Einfuhr embryonaler Stammzellen zu verhindern und deren Erzeugung in Deutschland nicht zu veranlassen.
So bleibt dem Gesetzentwurf nach die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind jedoch möglich, aber dafür gelten strenge Richtlinien. Bei Verstößen drohen Forschern Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. So darf es sich nicht um Embryonen als Handelsware handeln und die Embryonenspender müssen "nach Aufklärung ihre Einwilligung" zur Stammzellengewinnung gegeben haben.
Stichtag: 1.Januar 2002
Entscheidend ist aber eine Stichtagsreglung. So dürfen für den Import nur bis zum 1. Januar 2002 gewonnene embryonale Stammzellen verwendet werden, damit die Tötung weiterer Embryonen nicht provoziert wird. Die bisherige Forschung auf diesem Gebieten hat bis August, als die USA eine ähnliche Beschränkung erließen, zu 72 so genannter Stammzell-Linien geführt, zu denen seitdem etwa zehn weitere dazu gekommen sind.
Durch den Stichtag sollen auch Anreize für die Herstellung neuer Linien vermieden werden, hoffen die Antragstellerinnen. Der 1. Januar sei als Datum gewählt, um "kompatibel" mit künftigen europäischen Gesetzesregelungen zu sein, begründeten sie ihre schwierige Wahl. "Ein 30. Januar" - der Tag an dem die Bundestagsgrundsatz-Entscheidung fiel - sei dagegen "international schlecht vermittelbar", meinte Margot von Renesse, die davon ausgeht, dass die deutsche Regelung "eine Magnetwirkung" für andere Regierungen haben werde.
Ethik-Kommission fällt Einzelentscheidungen
Jedes Forschungsprojekt mit embryonalen menschlichen Stammzellen muss dem Gesetz nach in Zukunft präzise beantragt werden. Anträge für den ihren Import sollen dem Gesetz nach bei einer zuständigen Behörde gestellt werden, die entscheiden muss, ob das jeweilige Projekt "ethisch vertretbar" sei.
Für dieses Urteil wird die Stellungnahme einer "Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung" vorgeschrieben. Darin sollen vier Vertreter aus den Bereichen Ethik und Theologie und fünf aus den Fachbereichen Biologie und Medizin vertreten sein. Die Stimmenmehrheit der Naturwissenschaftler begründete Andrea Fischer mit deren Kompetenzvorsprung, da sie als Sachverständige besser beurteilen könnten, ob ein Versuch mit menschlichen embryonalen Stammzellen zwingend sei oder besser mit tierischen Stammzellen erfolgen könne.
Entscheidungen über Einzelanträge muss das neue Gremium binnen zwei Monaten fällen, damit Forschungsvorhaben nicht in Bürokratie versanden. Das Gesundheits- und Forschungsministerium sollen die künftige Ethik-Kommission berufen. Als voraussichtliche Genehmigungsbehörde sind das Robert-Koch-Institut in Berlin oder das Paul-Ehrlich-Institut in Langen im Gespräch, beides sind Bundesbehörden, die für Teilbereiche in der Medizinforschung zuständig sind.
Wodarg: "Fauler Kompromiss"
Ein Konsens ist dem Gesetz aber nicht sicher. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg nannte den neuen Gesetzentwurf einen "faulen Kompromiss", der einer "Täuschung des Bundestags" entspreche. Im Plenum sei festgelegt worden, "den Import humaner embryonaler Stammzellen auf Stammzell-Linien zu beschränken", die vor einem Stichtag gewonnen wurden. Dagegen sei "plötzlich durchgängig nicht mehr von Stammzell-Linien, sondern vom Import embryonaler Stammzellen die Rede". Das entspreche aus seiner Sicht der "Einfuhr von Körperteilen", die sich Labore zur eigenen Stammzell-Linien-Herstellung einfrieren könnten. Dazu seien oft "Hunderte von Embryonen nötig", das sprenge den Rahmen der Bundestagsentscheidung.
Wenn die andere Seite bei ihrem "Entwurf mit Hintertürchen" bleibe, "und damit den Beschluss des Bundestages verlässt, legen wir einen Gesetzentwurf vor, der den Import verbietet", kündigte Wodarg gegenüber SPIEGEL ONLINE an.
Hintze: Stichtag verändern
Nicht nur Gegner Wodarg, auch Befürworter der embryonalen Stammzellenforschung blieben bei der Gesetzesformulierung außen vor. Ihr Wortführer Peter Hintze habe zwar seine Mitwirkung angeboten, berichtete seine Fraktionskollegin Maria Böhmer, ihm sei aber bedeutet worden, Änderungswünsche lieber im Rahmen des normalen parlamentarischen Arbeitsprozesses in den Fachausschüssen einzubringen.
Das hat die Gruppe um Hintze auch vor, will sich aber erst am Montag über ihr genaues Vorgehen verständigen. Einen eigenen Gesetzentwurf gebe es aber nicht, war aus dem Kreis ihrer Mitglieder zu erfahren, um den schnellen Prozess, zu Rechtsicherheit auf diesem Forschungsgebiet zu kommen, nicht zu bremsen.
Er halte den vorgelegten Entwurf zwar "für eine gute Grundlage", sagte der ehemalige CDU-Generalsekretär Hintze zu SPIEGEL ONLINE, er sehe aber "noch Verbesserungen, die im Geiste der Bundestagsvorgabe möglich sind". Diese Überlegungen beträfen vor allem die Frage, "durch welche Ausgestaltung der Stichtagsregelung sicher gestellt werden kann, dass auch in späteren Jahren die deutsche Forschung Anschluss an die internationale Entwicklung halten kann", so Hintze.
Selbstbewusste Verfasserinnen
Doch auf ihrer Pressekonferenz erteilte die Antragsgruppe um Margot von Renesse der Idee Hintzes, einen "nacheilenden Stichtag" zu schaffen, bereits vorab eine Abfuhr. Dies würde eine verbrauchende Embryonenforschung in Gang setzen, die der Bundestag explizit abgelehnt habe, sagte Böhmer.
Die drei Verfasserinnen strahlten am Ende ihrer Gesetzespräsentation über einen anderen Tatbestand: Dem Parlamentarismus parteiübergreifend wieder zu neuen Ehren verholfen zu haben. Ihre rot-schwarz-grüne Eintracht habe das Ansehen des Parlaments "insgesamt eins rauf gesetzt", bilanzierte die gelernte Familienrichterin Margot von Renesse. "Wir haben gemeinsam gezeigt, nicht als Ja-Sager nur Gesetze abzunicken oder als Opposition nur zu blockieren, sondern gemeinsam zu entwickeln."
Das sei auch ein Erfolg für die Ethik - nämlich der des Parlaments.