Stasi-Unterlagen: SPD will rasche Gesetzes-Korrektur - DER SPIEGEL
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Stasi-Unterlagen SPD will rasche Gesetzes-Korrektur

Nach einer Expertenanhörung im Innenausschuss sind sich SPD und Grüne einig. Der Zugang von Wissenschaft und Medien zu den Stasi-Unterlagen soll wieder ermöglicht werden, um die Folgen des von Helmut Kohl erstrittenen Urteils möglichst gering zu halten. Sogar das Kanzleramt zieht mit.
Von Holger Kulick
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Selten war ein Bundestagssaal bei einer Anhörung so voll. Fast 200 Zuhörer folgten am Donnerstagnachmittag den Ausführungen von etwa 15 Rechtsexperten, die der Innenausschuss gebeten hatte, Rat für den weiteren Umgang mit den Stasi-Akten zu erteilen. Denn seit Altkanzler Helmut Kohl erfolgreich gegen die Stasi-Unterlagenbehörde klagte, dass seine Akten und die von anderen Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen von niemandem mehr eingesehen werden dürfen, kann die Erforschung der DDR-Diktatur kaum noch fortgesetzt werden.

Schon jetzt erhalten die damit befasste Sozialwissenschaftler und Historiker immer häufiger seitenweise geschwärzte Dokumente oder Akten mit geschwärzten Namen, so dass historische Bezüge kaum noch herzustellen sind. Die Akten von Verstorbenen oder unbekannt Verzogenen können gar nicht mehr eingesehen werden - weil von ihnen keine Einverständniserklärung vorliegt. Der Höhepunkt: Die Akte eines Pfarrers. Der wurde beim Gespräch über Gott belauscht, aber der Name Gott wurde geschwärzt. Der Sachbearbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde wollte den ihm Unbekannten schützen.

Von solcher Strenge waren auch die Parlamentarier im Innenausschuss des Bundestags überrascht, als sie von den eingeladenen Experten und Behördenchefin Marianne Birthler erfuhren, wie tief greifend inzwischen die Konsequenzen des Kohl-Urteils sind. Beeinträchtigt sind, so listete die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin auf, die Aufklärung der politischen DDR-Justiz, des "politisch-operativen Zusammenwirkens" der Stasi mit anderen Institutionen, die Forschung zu Opposition und Widerstand in der DDR, den innerdeutschen Beziehungen, Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze, Doping im Leistungssport sowie zum Interesse des MfS an Rechtsextremismus und Terrorismus in der Bundesrepublik. Die Folgen des Urteils betreffen inzwischen auch Informationen im Internet und Publikationen. Knapp 20 von 44 lieferbaren Titeln der Behörde werden zurzeit nicht vertrieben. Und Schuld trägt allein ein missverständlicher Paragraf im Stasi-Unterlagen-Gesetz.

In jenem Artikel 32 besagt ein zehn Jahre lang unbeachteter Nebensatz, dass Akten von Amtsträgern oder Personen der Zeitgeschichte nicht herausgegeben werden dürfen, sofern sie "Betroffene oder Dritte" sind, die von der Stasi ausspioniert wurden. Das sind aber letztlich fast alle in den Akten erwähnten Personen. Während der Regierungszeit Helmut Kohls wurde dieser Paragraf nie gegen die Herausgabe von Akten angeführt und vier Rechenschaftsberichte der Behörde wurden von der Bundesregierung nicht bemängelt. Stattdessen wurde die Arbeit der Einrichtung erst beanstandet, als des Altkanzlers Akten selbst ins Blickfeld von Forschern und Journalisten gerieten.

Werden die Akten ab 2003 geschwärzt?

Zusätzlich droht der Behörde durch den Paragrafen 14 Ungemach. Darin ist vorgesehen, dass Betroffene ab 1. Januar 2003 ihre Akten schwärzen lassen können.

Einmütig forderten nun nahezu alle geladenen Experten, diesen Paragrafen ersatzlos zu streichen. Denn anonymisierte Unterlagen wären nach Feststellung des Präsidenten des Bundesarchivs, Hartmut Weber, "vernichtete Unterlagen". Und der Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, Horst Möller, sah durch die Schwärzung der Akten sogar "das Ende der Forschung" voraus.

Die große Mehrheit der Experten rief auch dazu auf, jenen umstrittenen Halbsatz aus Paragraf 32 zu streichen, denn eigentlich reichen die übrigen Vorschriften für die Wahrung schutzwürdiger Interessen aus. Birthler regte an, stattdessen Präzisierungen zu formulieren, die sich an internen Richtlinien ihres Hauses orientieren. Nach diesen Vorschriften dürfen private Informationen und Abhörprotokolle ohnehin nicht mehr herausgegeben werden, und Prominente können beantragen, vorab ihre Akten einzusehen. Außerdem sei "angemessener Opferschutz" auch durch eine präzise Zweckbindung möglich, die besagt, "dass nur solche Informationen herausgegeben werden, die dem öffentlichen Wirken oder der Amtsausübung entstammen, dass die Verwendung der Daten ausschließlich der MfS-Aufarbeitung dient und dass durch geeignete Verfahren gesichert wird, dass Daten Betroffener und Dritter nicht zu ihrem Nachteil verwendet werden".

Gibt es eine Große Koalition der Vernunft?

Dies, so der Wunsch der Behördenchefin, solle eine "Große Koalition der Vernunft" zügig ausarbeiten, damit die volle Arbeitsfähigkeit der Behörde wieder hergestellt werden kann. Noch während der Sitzung zogen sich sogleich die innenpolitischen Sprecher von CDU und SPD, Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz zum Gespräch unter vier Augen zurück, um danach zu betonen, "gemeinsam auf die Suche nach verfassungsfesten Formulierungen zu gehen" (Bosbach) und einen "breiten Konsens" herzustellen (Wiefelspütz). Ziel müsse dabei auf jeden Fall sein, "die Arbeit der Behörde wieder zu stärken", meinten beide. Doch sich zu einigen, dürfte schwierig sein.

Den Löschungsparagrafen 14 wollen beide streichen, über den Rest wird gestritten. Denn die CDU will den Opferschutz gerne im Sinne ihres bisherigen Chefs großschreiben. So halten viele CDU-Abgeordnete die geforderten Reformen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mangels Sachkenntnis für eine "linke Verschwörung". Die Furcht besteht, Helmut Kohl solle angeschwärzt werden, dabei möchte auch Bosbach den Fall Kohl endlich nicht mehr so hoch hängen. Er will verhindern, dass ehemalige DDR-Funktionäre Gleichbehandlung mit dem Alt-Kanzler fordern könnten, weil das Urteil sie als Amtsträger mit den Opfern der Stasi gleichgestellt hat.

Dass es tatsächlich um solche grundsätzlichen Forschungsfragen geht, wird aber erst nach und nach in der Unionsfraktion eingesehen. Während Bosbach meint, "die Zeit müsste reichen", um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verändern, zaudern einzelne CDU-Abgeordnete wie Vera Lengsfeld und meinen, "mit Brachialgewalt" solle so schnell nichts vom Zaun gebrochen werden. Man brauche Zeit und das Thema nicht in Wahlkampfzeiten.

Dagegen wollen SPD und Grüne einen Zahn zulegen. Schon am Freitagmorgen, wollte sich ein Arbeitsausschuss beider Fraktionen treffen, um sich für eine Gesetzesnovelle abzustimmen, kündigte der grüne Rechtsexperte Cem Özdemir an, die Runde wurde allerdings kurzfristig verschoben. Doch bereits "in der nächsten Sitzungswoche" Mitte Mai, so der SPD-Abgeordnete Markus Meckel, soll ein neuer Gesetzestext fertig sein, der sowohl Paragraf 14 als auch den umstrittenen Satz in Paragraf 32 streicht und eine Zweckbestimmung definiert, dass die Akten nach wie vor "zwecks Erforschung der SED-Diktatur, zur Aufarbeitung des Lebens unter der Diktatur und der Geschichte der innerdeutschen Teilung" zugänglich bleiben müssen.

Schwanitz geht in die Offensive

Erleichtert haben die sozialdemokratischen Abgeordneten registriert, dass sich auch die Spitze ihrer Partei zur Verteidigung des möglichst freien Aktenzugangs entschlossen hat - allen voran der Ostbeauftragte des Kanzlers, Rolf Schwanitz, der sich zu den Vätern des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zählt. "Wir können die Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts so nicht stehen lassen", sagte er nach der gestrigen Anhörung auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE und betonte, dass er eine "Novelle vor der Sommerpause will". Sollte das nicht genauso mit der CDU möglich sein, dann handele die Koalition "gegebenenfalls allein". Kaum vorherzusagen sei allerdings, ob auch im Bundesrat eine Mehrheit für die Änderung des Gesetzes erreichbar sei, dennoch halte er es für sinnvoll, "dass der Bundestag zügig ein Signal gibt".

Auch PDS stützt Aufarbeitung

Eine überraschende Hilfestellung scheint dabei gewiss: Auch die stellvertretende PDS-Vorsitzende Petra Pau kündigte an, die Stasi-Aufarbeitung "keinesfalls blockieren zu wollen, sondern konsequent zu unterstützen". Deshalb spreche auch sie sich gegen die drohenden Aktenschwärzungen aus und sei daran interessiert, den Zugang zu den Akten "auf unbestimmte Zeit zu sichern".

Überraschend hatte die PDS am Donnerstag einen Sachverständigen nominiert, der mit den Reformsozialisten sonst nichts am Hut hat, den Mitbegründer der Oppositionsbewegung Neues Forum in der DDR, Reinhard Schult. Der Bürgerrechtler lobte die bisherige Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde wie alle anderen Experten ausdrücklich und plädierte für die weitest mögliche Transparenz der Akten - auch als eine "vertrauensbildende Maßnahme" des Staates: "Wer die Öffentlichkeit nicht verträgt, sollte die Finger von der Politik lassen", appellierte er an seine Bundestagskollegen. Amtsträger und Politiker sollten daher keinesfalls die Einsichtnahme in ihre Akten scheuen.