Steuerreform Verhandlungsrunde abgebrochen
Berlin - Der Verhandlungsführer von CDU und CSU, Unions-Fraktionschef Friedrich Merz, sagte nach der dritten Verhandlungsrunde des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Donnerstag in Berlin, das Vermittlungsverfahren sei "zum gegenwärtigen Zeitpunkt praktisch abgeschlossen". Die SPD sei nicht bereit, auf den geplanten Systemwechsel bei der Besteuerung von Dividenden zu verzichten. Daher werde die Union am 14. Juli das Konzept im Bundesrat erneut ablehnen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, sagte, es sei bedauerlich, dass es nicht gelungen sei, einen Kompromiss mit der Union zu finden. Die SPD werde dennoch am Freitag einen Einigungsvorschlag vorlegen, der aber vermutlich von der Union abgelehnt werde. Der Vorschlag bezieht sich auf den Spitzensteuersatz und geringe Nachbesserungen für den Mittelstand, wie am Donnerstag kurz vor Fortsetzung der Vermittlungsverhandlungen von Bundestag und Bundesrat bekannt wurde. Damit wollen sie Druck auf CDU/CSU und FDP machen, auf dass diese sich aus der Ablehnung des Systemwechsels bei der Unternehmensbesteuerung bewegen. Äußerster Rahmen bleibt aber eine Entlastung der Steuerzahler von insgesamt 45 Milliarden Mark.
Danach gibt es beim Steuertarif drei Modelle. Besondere Chancen hat wegen der Finanzierbarkeit ein mittleres Modell mit einer weiteren Absenkung des Spitzensteuersatzes von den geplanten 45 auf 43 Prozent. Er würde erst ab zu versteuernden Einkommen von 102.000 statt 98.000 Mark einsetzen und 11,7 Milliarden Mark kosten. Bei 42 Prozent würde sich der neue Tarif schon auf 15 Milliarden verteuern. Als weniger attraktiv gilt das Modell einer Einkommensgrenze von 110.000 Mark, weil der Spitzensteuersatz dabei wie bisher geplant 45 Prozent betragen soll.
Als weitere Entlastung ist die Beibehaltung der Ansparabschreibungen für den Mittelstand vorgesehen, was 735 Millionen Mark kosten würde. Der Wegfall der Option für Personenunternehmen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden, dient der Finanzierung dieser Zusatzlasten. Er bringt je nach Ausgestaltung des Steuertarifs zwischen fünf und acht Milliarden Mark. Außerdem wird bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften zur Vermeidung von Steuerspar-Missbräuchen eine Mindesthaltepflicht von sieben Jahren eingezogen. Erst danach soll die Steuerbefreiung gelten.
Am kommenden Dienstag solle über diesen Vorschlag im Ausschuss endgültig abgestimmt werden.
SPD und Grüne verfügen im Vermittlungsausschuss über eine Mehrheit und können damit ihre Vorstellungen durchsetzen. Im Bundesrat brauchen SPD und Grüne neben den Stimmen des sozial-liberal regierten Rheinland-Pfalz noch die Stimmen von mindestens zwei von CDU-SPD-Koalitionen regierten Ländern, wie etwa Berlin oder Brandenburg.