Stichwort Parteienfinanzierung
Im Parteiengesetz ist auch die staatliche Finanzierung der Parteien geregelt. Sie basiert auf zwei Säulen: auf dem Erfolg der Parteien bei Bundestagswahlen sowie auf der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Für jede Wählerstimme bekommen die Parteien eine Mark. Für jede Mark Mitgliedsbeitrag oder Spenden fließen noch mal 50 Pfennig. Grundlage für die Zahlungen sind die Rechenschaftsberichte der Parteien. Die Höhe der Gelder wird vom Bundestagspräsidenten festgelegt.
Aus Paragraf 19 des Gesetzes folgert der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, dass eine Partei Gelder aus der staatlichen Finanzierung verliert, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht für das vorangegangene Jahr präsentiert. Allerdings muss die Partei in diesem Fall nicht auf den ganzen Betrag verzichten. Sie erhält zumindest den Anteil, der sich aus dem Wahlerfolg ergibt.
Werden einer Partei Gelder aus der staatlichen Finanzierung gekürzt oder gestrichen, werden sie auf die übrigen Parteien verteilt. Die Höhe der staatlichen Förderung ist aber begrenzt: Mehr als 245 Millionen Mark werden laut Gesetz nicht ausgeschüttet.