Stichwort: Überhangmandate - DER SPIEGEL
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Stichwort Überhangmandate

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Hamburg - Die bei Bundestagswahlen praktizierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme hat wiederholt zu Überhangmandaten im Parlament geführt. Besonders die großen Parteien erhielten in der Vergangenheit über Erststimmen oft mehr Direktmandate im Bundestag, als ihnen nach dem für die Sitzverteilung maßgeblichen Zweitstimmenergebnis eigentlich zustanden.

Durch Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Sitze im Bundestag. Begünstigt werden sie etwa durch Stimmensplitting, das größeren Parteien ein Übergewicht an Erststimmen bringt. Eine Vielzahl an kleinen Wahlkreisen oder eine regional stark unterschiedliche Wahlbeteiligung kann außerdem die Erststimmen aufwerten.

Bislang sind bei Bundestagswahlen zehn Mal Überhangmandate angefallen. 1998 errang die SPD 13 dieser Mandate und erhöhte damit den Abstand zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien im Parlament von acht auf 21 Sitze. Eine besondere Bedeutung hatten Überhangmandate 1994 für die christlich-liberale Koalition. Durch zwölf zusätzliche Mandate für die Union konnte die nach Zweitstimmen knappe Regierungsmehrheit von zwei auf 10 Sitze ausgebaut werden. Die SPD hatte vier Überhangmandate erhalten.

Anders als in einigen Ländern sind bei Bundestagswahlen keine Ausgleichsmandate für andere Parteien vorgesehen, obwohl dies dem Prinzip der Verhältniswahl entsprechen würde. Nach der Wahl 1994 gab es eine Diskussion, ob die vielen Überhangmandate mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Dabei geht es um das Prinzip des annähernd "gleichen Erfolgswerts" jeder Wählerstimme: Parteien mit Überhangmandaten benötigen pro Sitz deutlich weniger Zweitstimmen als solche ohne Zusatzsitze. 1997 lehnte das Karlsruher Verfassungsgericht einen diesbezüglichen Normenkontrollantrag des Landes Niedersachsen ab. Im Januar 1998 verbot das Gericht aber, ausgeschiedene Gewinner von Überhangmandaten durch Nachrücker zu ersetzen.

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