Stichwort: Wahlprüfungsgericht - DER SPIEGEL
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Stichwort Wahlprüfungsgericht

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Das hessische Wahlprüfungsgericht entscheidet über die Gültigkeit von Landtagswahlen. Es tritt in der Regel einige Wochen nach der Wahl zusammen und befasst sich mit den Einsprüchen von Bürgern gegen das Ergebnis. Nach Artikel 78 der Landesverfassung machen "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen" eine Wahl ungültig - allerdings nur, wenn sie das Ergebnis "erheblich" beeinflusst haben.

Dem Gericht gehören laut Verfassung die beiden höchsten Richter des Landes und drei jeweils zu Beginn der Legislaturperiode vom Parlament gewählte Landtagsabgeordnete an. Vorsitzender ist der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs, Bernhard Heitsch. Mitglieder sind außerdem die Präsidentin des Frankfurter Oberlandesgerichts, Brigitte Tilmann, die hessischen Fraktionsgeschäftsführer Stefan Grüttner (CDU) und Manfred Schaub (SPD) sowie FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn.

Bislang hat das Gericht noch nie eine Wahl für ungültig erklärt. Auch die Landtagswahl vom 7. Februar 1999 war zunächst nicht zu beanstanden. Anfang März 2000 hatte es jedoch wegen der CDU-Schwarzgeldaffäre eine erneute Überprüfung beschlossen. Im Mai 2000 klagte die Landesregierung gegen das Gremium. Sollte Karlsruhe das hessische Wahlprüfungsgesetz für verfassungskonform erklären, will Heitsch Ende Februar wieder über die Landtagswahl entscheiden.