Stichwort Zwangsarbeiter
Berlin - Im Zweiten Weltkrieg wurden Millionen Bürger der vom NS-Regime besetzten Länder zur Zwangsarbeit für die deutsche Industrie und Landwirtschaft verpflichtet. Sie mussten die zur Wehrmacht herangezogenen deutschen Arbeitskräfte ersetzen. Die Zwangsverpflichtung begann mit dem Krieg 1939 und wurde in den folgenden Jahren immer weiter ausgedehnt.
Im September 1944 waren 7,5 Millionen Fremdarbeiter und Kriegsgefangene in Deutschland im Arbeitseinsatz - davon allein 2,8 Millionen aus der Sowjetunion und 1,5 Millionen aus Polen. Die meisten anderen stammten aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Tschechoslowakei.
In Polen wurden zudem ab 1939 jüdische Männer, Frauen und Kinder ab dem zwölften Lebensjahr zur Sklavenarbeit herangezogen. In den Gettos wurden dafür so genannte Werkstätten eingerichtet. Ende 1940 leisteten 700.000 Juden in Polen Zwangsarbeit. Die Zahl sank mit dem Fortschreiten des Massenmordes. In Auschwitz und anderen Vernichtungslagern wurden Juden vor ihrer Ermordung häufig als Arbeitssklaven an deutsche Fabriken verliehen.
1,8 Millionen Anfragen
Wie viele dieser Menschen heute noch leben und Anspruch auf Entschädigung haben, ist nach wie vor unklar. Bisher hat die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft 1,8 Millionen Anfragen registriert. 300.000 Anträge wurden positiv beschieden. Letztlich könnte die Zahl der Anspruchsberechtigten über den bisher erwarteten 1,2 bis 1,4 Millionen liegen. Nach verschiedenen Entschädigungsgesetzen für NS-Opfer konnten auch ehemalige Zwangsarbeiter bereits in der alten Bundesrepublik Zahlungen erhalten. So wurden nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Opfer der NS-Verfolgung mehr als 72 Milliarden Mark ausbezahlt, ein Teil davon auch an jüdische Zwangsarbeiter. Auf Grund von Wiedergutmachungsverträgen mit Polen, Russland, Weißrussland und der Ukraine wurden in diesen Ländern Stiftungen eingerichtet, in die Deutschland 1,5 Milliarden Mark einzahlte.
Dennoch wurde nach der Wende in Osteuropa klar, dass viele Opfer leer ausgegangen waren. Ende der neunziger Jahre reichten ehemalige Zwangsarbeiter in den USA zahlreiche Entschädigungsklagen gegen deutsche Unternehmen ein. Daran knüpften sich Boykottdrohungen gegen die deutsche Wirtschaft.
Deshalb verständigten sich im Februar 1999 führende Unternehmen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder darauf, die Zwangsarbeiter aus einer Stiftung zu entschädigen. Als Gegenleistung verlangten die 16 Gründungsmitglieder der Stiftungsinitiative, dass sie vor weiteren Klagen in den USA sicher sein sollten. Wann diese Rechtssicherheit besteht, war die entscheidende Frage, über die in den vergangenen Monaten erbittert gestritten wurde. Mit dem Votum des Bundestags zur Feststellung der Rechtssicherheit ist der Streit zu Ende. Zehn Milliarden Mark aus der Entschädigungsstiftung können fließen.