Stiftungsgesetz Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Bonn - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich nun voraussichtlich am 7. Juni mit dem umstrittenen Stiftungsgesetz beschäftigen. Das Gremium muss dann einen Kompromiss zwischen dem Vorstellungen der rot-grünen Regierungskoalition in Berlin und dem Einspruch der unionsregierten Ländern finden.
Mit dem bereits im März vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf sollen rückwirkend zum 1. Januar 2000 Stiftungen steuerlich stärker als bislang begünstigt werden. Auch im Bereich des Erbschaftsteuerrechts soll die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Weitergabe ererbten Vermögens an gemeinnützige Organisationen ausgedehnt werden. Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht vor, dass Stifter bis zu 40.000 Mark steuerlich als Sonderausgaben abziehen dürfen.
Der bayerische Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) bezeichnete diesen Höchstbetrag als zu gering. Auch aus Sicht Baden-Württembergs und Hessens bleibt das bisherige Gesetz der rot-grünen Koalition hinter "dem Notwendigen" zurück.