Strauß-Prozess Schweigsamer Angeklagter
Augsburg/München - Er wirkte entschieden agiler als am ersten Verhandlungstag: Statt stoisch vor sich hin zu dämmern zeigte Max Strauß am zweiten Prozesstag Interesse, sprach sogar gelegentlich. Nur zur Sache wollte er nichts sagen. Den Vorwurf, er habe 1,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen, ließ er von seinen Anwälten bestreiten. Sein Anwalt Wolfgang Dingfelder erklärte am Dienstag vor dem Landgericht, Max Strauß habe von dem nach Kanada geflohenen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber keine Provisionszahlungen erhalten. Auch habe er zu Schreiber niemals in einem Treuhandverhältnis gestanden.
Unterdessen ging der Streit um die Verhandlungsfähigkeit des an Depressionen leidenden Angeklagten in eine neue Runde. Der Politikersohn antwortete auf Fragen des Gerichts über sein persönliches Befinden: Es gehe ihm "nicht so gut", er könne dem Verfahren jedoch "so la la" und "einigermaßen" folgen, antwortete der Angeklagte mit kaum hörbarer Stimme. Aus Rücksicht auf seinen Zustand legte das Gericht nach dreißig Minuten Verhandlung jeweils eine halbstündige Pause ein.
Das Gericht wollte wissen, welche Medikamente Strauß einnimmt. Strauß entband seine Ärzte von der Schweigepflicht und ließ eine Liste der derzeit von ihm eingenommenen Medikamenten übergeben. Neben einem Blutdrucksenker befanden sich darauf fünf Psychopharmaka, darunter Valium und das Angstzustände unterdrückende Mittel Tavor. Ein Gutachter kam vorerst zu dem Ergebnis, dass die Medikament keine Redehemmung hervorrufen. Die Verteidiger beantragten dagegen ein neuerliches Gutachten über den Gesundheitszustand ihres Mandanten. Zuvor hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den Augsburger Gerichtsmediziner Richard Gruber als unbegründet zurückgewiesen. Ebenso lehnte die Kammer eine von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens ab. Die Strauß-Anwälte hatten argumentiert, das Augsburger Gericht sei für den in München lebenden Strauß nicht zuständig. Der vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister erklärte, der Prozess stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Schreiber, für das die Augsburger Justiz zuständig sei.
Strauß ließ von seinem Verteidiger ausführen, er habe keinerlei Kenntnisse über die in der Anklageschrift ihm zugeordneten Schweizer Rubrikkonten "Master" oder "Maxwell". Dies gelte auch für Zahlungseingänge auf diese Konten. Er habe auch keine Dispositionsmöglichkeiten darüber gehabt. "Strauß hat keine Zahlungen auf diese Konten erhalten", sagte Dingfelder. "Die Anklage geht gänzlich fehl." Schreiber erklärte unterdessen in einem vom kanadischen Justizministerium nach Augsburg zugestellten Schreiben, er sei nicht bereit, als Zeuge gegen Max Strauß auszusagen.
Die Verteidigung brachte am zweiten Verhandlungstag einen Antrag zur Aussetzung des Verfahrens ein. Eine Entscheidung darüber will das Gericht an diesem Donnerstag verkünden.
An diesem Tag sollen der in die Leuna-Affäre verstrickte Geschäftsmann Dieter Holzer und der verurteilte ehemalige Thyssen- Manager Jürgen Maßmann als erste prominente Zeuge aussagen. Holzer war im Zusammenhang mit Leuna-Schiergeldzahlungen in Frankreich zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden. Es war noch ungewiss, ob er in Augsburg vor Gericht erscheinen wird. Er lebe nun offenbar im Libanon und sei nicht erreichbar gewesen.
Der bayerische Regierungschef Edmund Stoiber erklärte derweil die Affäre um die Pfändung der Gruft von Franz Josef Strauß auf dem Friedhof im oberbayerischen Rott am Inn für erledigt. Finanzminister Kurt Faltlhauser habe sich für das Verhalten der Finanzverwaltung entschuldigt, die Strauß-Tochter und bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier habe die Entschuldigung angenommen, sagte Stoiber am Dienstag in München. "Damit ist für mich die Angelegenheit erledigt."
Die Gruft war bei dem Steuerstrafverfahren gegen Max Strauß im vergangenen November gepfändet worden. Die Behörden hoben das Pfandrecht erst auf, als die Vorfälle in der vergangenen Woche bekannt wurden.