Streit um NPD: Verbieten oder austrocknen? - DER SPIEGEL
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Streit um NPD Verbieten oder austrocknen?

Sie preist Hitler, hetzt gegen Juden, droht Gegnern mit Gewalt: An der Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht kein Zweifel. Doch ein neues Verbotsverfahren wird es vorerst nicht geben. Jetzt will die CDU die Neonazis dort treffen, wo es ihnen am meisten weh tut: beim Geld.
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Berlin - Die zündende Idee soll beim Kamingespräch kommen. In vertraulicher Runde will man einen Weg finden, wie der rechtsextremen NPD Einhalt zu gebieten ist. Eine persönliche, vertrauliche Atmosphäre soll dazu beitragen, "die Diskussion wieder von der politischen auf die fachliche Ebene zu verlagern" - das ist zumindest der Wunsch von Gastgeber Jörg Schönbohm.

Die NPD steht weit oben auf der Tagesordnung, wenn sich unter dem Vorsitz des Brandenburger CDU-Innenministers die Amtskollegen der Republik am kommenden Donnerstag und Freitag in einer Wellness-Nobelherberge in Bad Saarow zu ihrer Frühjahrskonferenz treffen. Am Scharmützelsee vor den Toren Berlins soll es darum gehen, die Reihen bei der Bekämpfung der braunen Truppe endlich wieder zu schließen. In den vergangenen Wochen hatten sich die Demokraten in dieser Frage zutiefst zerstritten. Die Aussichten, dass man sich nun auf eine einvernehmliche Strategie einigen kann, sind allerdings trübe.

Nach ihrem Beschluss vom Hamburger Parteitag fordert die SPD mit Nachdruck einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD, die Union dagegen ist skeptisch. In ihren Reihen ist einzig Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier offen für einen neuen Anlauf - vorausgesetzt die Erfolgsaussichten stimmen. Die Rechtsextremen sitzen seit 2006 im Schweriner Landtag.

Sorge vor dem Scheitern

"Deutlich besser als 50 zu 50" sollten die Chancen aber schon stehen, dass die NPD tatsächlich per Richterbeschluss aus der Parteienlandschaft verschwinden könnte, findet Caffier. Daran zweifeln derzeit nicht nur seine Parteifreunde. Auch die SPD-Innenminister fürchten ein erneutes Debakel wie beim vor fünf Jahren gescheiterten Verbotsantrag.

Im März 2003 war der erste Versuch, die NPD vom Bundesverfassungsgericht aus dem Verkehr ziehen zu lassen, kläglich gescheitert. Die Karlsruher Richter kamen seinerzeit erst gar nicht dazu, inhaltlich über die Verfassungsfeindlichkeit der Partei zu urteilen. Formale Gründe erstickten das Verfahren: Bis in die Führungsebene, so kam heraus, war die NPD mit V-Männern der Geheimdienste durchsetzt, jeder siebte Funktionär verdiente sich offenbar ein Zubrot als Spitzel. Deren Aussagen aber sollten auch als Beweisgrundlage im Verfahren dienen.

Der überrumpelte Zweite Senat musste sich die Frage stellen, ob die bezahlten Informanten womöglich als Agents provocateurs zur Radikalisierung der NPD beigetragen hatten. Und ob sie dem Verfassungsschutz gegen ein paar Euro gleich noch die Prozessstrategie der Partei verrieten - für ein faires Verfahren in einem Rechtsstaat eher hinderlich. Drei der sieben beteiligten Richter sprachen sich für einen Stopp des Verfahrens aus, für eine Fortsetzung hätte es einer Zweidrittelmehrheit bedurft.

Hohe Hürden aus Karlsruhe

"Strikte Staatsfreiheit" lautet seitdem die Hürde, die die Verfassungsrichter den Demokraten aufgestellt haben, sollten sie noch einmal ein Verbot beantragen wollen. Die SPD-Minister betonen, sich an diese Vorgabe gehalten zu haben, als sie in den vergangenen Monaten eifrig Material gesammelt haben, um neue Argumente für die Systemfeindlichkeit zu sammeln. 94 Seiten stark ist das "nur für den Dienstgebrauch" eingestufte Dossier, das Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay im Namen seiner sozialdemokratischen Amtskollegen aus Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages übergeben hat. Dazu kommen etwa 50 Seiten aus Mecklenburg-Vorpommern.

Das Material, da sind sich alle Zuträger einig, belege eindrucksvoll, dass die NPD es darauf anlegt, die freiheitliche, demokratische Grundordnung zu beseitigen - und zwar in "aggressiv-kämpferischer Weise", so wie das Bundesverfassungsgericht den Grundgesetzartikel 21 zum Parteienverbot einst konkretisierte.

Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ist offensichtlich - ein Verbotsantrag trotzdem in weiter Ferne. Die Union lässt alternative Instrumente prüfen.

In der Tat entlarven schon offen zugängliche Quellen das Wesen der braunen Truppe als verfassungsfeindlich, rassistisch und antisemitisch. Da wird auf höchster Funktionärsebene Adolf Hitler als "großer Staatsmann" gepriesen, Bundeschef Udo Voigt rühmt das Berliner Holocaust-Mahnmal unverhohlen als geeignetes Fundament für eine neu zu schaffende Reichskanzlei, Sachsens NPD-Fraktionschef Holger Apfel hetzt im Dresdner Landtag gegen "arrogante Wohlstandsneger" und "staatsalimentierte orientalische Großfamilien".

Sein Amtskollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, beschwört auf Kundgebungen die Wiederkehr des Deutschen Reiches und erinnert die Kameraden an ihre "Verpflichtung, jene einer gerechten Strafe zuzuführen, die für diese Ausplünderungspolitik unseres deutschen Volkes Verantwortung tragen und heute noch uns frech ins Gesicht grinsen". Zahlreiche Funktionäre und Aktivisten schlagen sich zudem derzeit mit der Justiz herum, oft lautet der Vorwurf Volksverhetzung.

Inhaltlich dürften also kaum Zweifel an der Verbotswürdigkeit der NPD bestehen - selbst ohne V-Leute. Und dennoch: Auch die SPD-Minister treibt die Spitzelsorge weiter um. "Es erscheint nämlich zweifelhaft, ob heute überhaupt noch nachvollzogen" werden könne, unter welcher Beteiligung manche Äußerung zustande gekommen seien, zitiert der SPIEGEL aus der sozialdemokratischen Materialsammlung.

Deswegen wollen die Genossen die Verbotssache lieber langsam angehen. Dem Vernehmen nach stellt man sich vor, zunächst alle Informanten der Dienste abschalten zu lassen, bevor dann über die folgenden zwei Jahre erneut - diesmal unbelastete - Belege gesammelt werden könnten. Frühestens 2010 stünde dann ein erneuter Verbotsantrag an.

Doch auch dieser Vorschlag wird wohl kaum Freunde finden. Für die unionsregierten Länder wie für die Verfassungsschützer kommt ein Abzug der V-Leute nicht in Frage - aus Sorge, über Jahre von essentiellen Infos aus dem Inneren der Partei abgeschnitten zu sein. Eine vorübergehende Zähmung der V-Leute, wie sie SPD-Chef Kurt Beck schon vorgeschlagen hat, ist kaum praktikabel. Schließlich handelt es sich bei den Informanten weniger um eingeschleuste, verdeckte Ermittler. Vielmehr verkaufen hier NPD-Kameraden ihre Loyalität zur Partei für ein paar Euro an den Staat.

Niedersachsen will staatlichen Geldfluss stoppen

Weil sie derzeit keine Basis für ein Verbot sehen, suchen die CDU-Innenminister nun nach Alternativen, um die Rechtsextremen in ihrem politischen Handlungsspielraum einzuschränken: Die Union will die ohnehin klamme NPD finanziell austrocknen. "Unerträglich" findet es Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, dass die Rechtsextremen derzeit 40 Prozent der Finanzmittel der Partei aus Steuergeldern bezögen. 1,6 Millionen Euro erhielt die NPD allein im vergangenen Jahr vom Staat - Geld, das ihr aus der Parteienfinanzierung zusteht.

Der Hannoveraner Staatsrechtler Volker Epping soll mit einem Gutachten bis zum Oktober die Frage beantworten: Lässt sich der NPD der staatliche Geldhahn zudrehen? Der Experte ist vorsichtig optimistisch: Er sehe "durchaus Möglichkeiten, eine entsprechende Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes zu entwickeln", sagt Epping. Dies entspreche dem Gedanken der wehrhaften Demokratie, der an vielen Stellen des Grundgesetzes zum Ausdruck komme. Und die Hürden seien niedriger als bei dem "sehr radikalen Schritt" eines Parteiverbots.

mit AFP und dpa