Tarifgemeinschaft der Länder: Hessen schert aus - DER SPIEGEL
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Tarifgemeinschaft der Länder Hessen schert aus

Hessen verlässt die Tarifgemeinschaft der Länder bei den Verhandlungen im öffentlichen Dienst. Das Ziel der CDU-Landesregierung ist, bei den anstehenden Verhandlungen eine Verlängerung der Arbeitszeit für die Staatsdiener zu erreichen. Der Schritt soll am 31. März 2004 vollzogen werden.
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Wiesbaden - Nachdem die Arbeitszeit für Beamte in Hessen bereits auf 42 Stunden ausgeweitet wurde, ist dies nach Ansicht der Landesregierung auch für die Arbeiter und Angestellten unerlässlich. Zur Begründung für den Austritt ließen Ministerpräsident Roland Koch und Innenminister Volker Bouffier durch Regierungssprecher Dirk Metz verlauten, dass Ablauf und Ergebnis der letzten Tarifrunde aus ihrer Sicht völlig unbefriedigend gewesen seien.

Kritik wurde auch an der Struktur der Tarifgemeinschaft formuliert. Sie sei nicht geeignet, um in Verhandlungen mit den Tarifpartnern zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Da die Länder die Mehrzahl der Arbeiter und Angestellten beschäftigen und ihr Personalanteil höher ist als im Bund, hätten sie die Hauptlast der letzten Tarifabschlüsse zu tragen.

Der mit den letzten Tarifabschlüssen ausgelöste Kostenschub bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen habe zu einer unvertretbaren Belastung des Landeshaushaltes geführt. Eine vermehrte Kreditaufnahme sei nötig gewesen, um diese auszugleichen, argumentierte Metz. Um die ausufernden Personalkosten in überschaubaren Grenzen zu halten, sei die Verlängerung der Arbeitszeit die unausweichliche Folge gewesen.

Mit heftiger Kritik reagierte der Deutsche Gewertkschaftsbund auf den Schritt. "Es ist widersinnig und kontraproduktiv, wenn die Landesregierung erst die Arbeitszeit heraufsetzt und dann zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen den gleichen Schritt für Arbeiter und Angestellte fordert", sagte der hessische DGB-Abteilungsleiter Bernd Vorlaeufer-Germer. Aus seiner Sicht, schadet sich die Landesregierung selbst, da die Vereinbarungen zur Modernisierung der Tarifverträge, in denen künftig auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit geregelt werden soll, bei einem Austritt für Hessen nicht mehr gelten.