Telefonüberwachung Netter abgehört
Berlin - Glaubt man Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist heute ein guter Tag für alle Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte, die fürchten, ihr (Mit-)Wissen oder ihre Kontakte könnten sie zum Opfer staatlicher Telefonüberwachung machen. Bevor ihre Telefongespräche abgehört werden dürften, müsse künftig die Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall geprüft werden. Rechtlich gestärkt würden auch alle Bürger, deren Gespräche belauscht wurden - und die gerichtlich dagegen vorgehen wollen. Mit dem Entwurf zur gesetzlichen Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung würden "die Hürden für die Telefonüberwachung höher gelegt", sagte Zypries heute bei der Vorstellung der Novelle in Berlin.
Auf dieses Ergebnis der Überarbeitung des bestehenden Gesetzes musste Deutschland lange warten: Vor drei Jahren hatte das Max-Planck-Institut in einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie festgestellt, dass Personen, deren Telefongespräche abgehört wurden, nachträglich unzureichend darüber unterrichtet wurden. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD dann auf eine Neuregelung der Telefonüberwachung geeinigt. Zypries konnte die Ergebnisse heute präsentieren - das Kabinett soll im Frühjahr über die Änderungen abstimmen. Nötig ist dann nach der Zustimmung des Bundestags auch das Ja des Bundesrats.
Im Kern geht es bei den Neuerungen um Vereinheitlichung, um die Stärkung der Rechte der Betroffenen und um besseren Schutz für Berufsgeheimnisträger, erklärte Zypries. Der Grund für die Gesetzesreform: "Verdeckte Ermittlungsverfahren greifen regelmäßig in die Grundrechte der Bürger ein", sagte die SPD-Politikerin. Zwar brauche man Telefonüberwachungen weiterhin zu Ermittlungszwecken, es müsse aber sichergestellt sein, dass die Telefonüberwachung weiterhin die "ultima ratio" bleibe und nur dann zum Zuge kommen dürfe, wenn alle anderen Ermittlungen nicht erfolgreich gewesen seien.
Telefonüberwachungen nur bei schweren Verbrechen
Ein letztes Mittel und auch nur für diejenigen, die sich schwerer Vergehen schuldig gemacht haben: Telefonüberwachungen dürfen dem Gesetzesentwurf zufolge nur noch bei Verdacht auf Straftaten angeordnet werden, auf die mindestens fünf Jahre Höchststrafe stehen. Dabei hat Zypries den Katalog der Straftaten umgeordnet: Gestrichen werden sollen aus dem Index zum Beispiel "die durch einen Nichtsoldaten begangene Anstiftung oder Beihilfe zur Fahnenflucht oder Anstiftung zum Ungehorsam". Neu in den Katalog aufnehmen will Zypries Korruptionsdelikte, bandenmäßigen Betrug und schwere Steuerdelikte. 64 Prozent aller Telefonüberwachungen finden in Fällen der organisierten Kriminalität statt, sagte die SPD-Politikerin.
Erschwert werden soll auch die Telefonüberwachung bestimmter Berufsgruppen: Für Berufsgeheimnisträger wie Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte soll, bevor ein Richter die Überwachung beschließen kann, eine zusätzliche Hürde eingebaut werden. "Es soll für den jeweiligen Einzelfall die Verhältnismäßigkeit geprüft werden", sagte Zypries. Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger werden durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote vor Telefonüberwachungen besonders geschützt. Eine qualitative Unterscheidung, die Zypries mit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht begründete: Die Karlsruher Richter hätten entschieden, Strafverteidiger und Seelsorger in den engeren Bereich der besonders schützenswerten Gruppen aufzunehmen, Abgeordnete seien durch Artikel 47 des Grundgesetzes besonders geschützt.
Den Kernbereich des Privaten will Zypries besser schützen: Wie bei der Wohnraumüberwachung müsse auch die Telefonüberwachung bestimmten Standards genügen. So darf nach dem Entwurf der Staat in Zukunft nicht mehr bei intimen Gesprächen mithören. Wenn vorab unklar sei, ob das Gespräch nur intime Inhalte habe, müsse das Abhören beendet werden, wenn sich das abzeichne, sagte Zypries.
Auch auf einer anderen Ebene soll die Novelle das bestehende Recht modifizieren: Wenn bereits abgehört wurde, soll es für die betroffenen Personen einfacher werden, gegen diese Maßnahme gerichtlich vorzugehen. "Anders als bisher müssen Betroffene kein besonderes Rechtsschutzbedürfnis mehr nachweisen", sagte Zypries.
Außerdem sei nun gesetzlich verankert worden, dass Betroffene unmittelbar nach dem Ende der Ermittlungen darüber informiert werden müssten, wenn ihre Telefongespräche abgehört worden sind. Die Novelle sieht vor: Wenn es einen Grund dafür gibt, dass die Benachrichtigung länger als 12 Monate nach Ende der letzten Überwachung aufgeschoben werden soll, muss ein Gericht eingeschaltet werden.
Daten sollen 180 statt 90 Tage gespeichert werden
Eine EU-Vorgabe erfüllt die Bundesregierung mit dem Gesetz hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung. Telefongesprächsdaten müssen künftig 180 statt 90 Tage gespeichert werden - auch wenn der Kunde eine Flatrate hat. Gespeichert werden muss, "wer mit wem, wann und - bei der Mobilfunktelefonie - von wo aus telefoniert hat". Eine Regelung, die sicherlich zu "Ärger mit den Unternehmen" führe, so Zypries. Aber: Insgesamt hat sich die Bundesregierung jeweils auf die von der EU geforderten Untergrenzen beschränkt .
Eine ganze Reihe von Änderungen, die die Opposition nicht ausreichend findet: Die Grünen-Politiker Jerzy Montag und Hans-Christian Ströbele nennen den Vorschlag Zypries' enttäuschend. Er bleibe weit hinter den bereits erarbeiteten Reformideen aus rot-grüner Zeit zurück, monieren beide in einer gemeinsamen Erklärung. Die Große Koalition bringe nicht den Mut auf, von dem Straftatenkatalog Abstand zu nehmen. "Auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger bleibt bei der Großen Koalition löchrig und auf erschreckend niedrigem Niveau", so Ströbele und Montag. Die Grünen hatten einen eigenen Entwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.
Auch die Liberalen sind skeptisch. "Die Worte hören wir wohl, uns fehlt der Glaube", so Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion zu SPIEGEL ONLINE: "Erstmal ist es nur ein Referentenentwurf, es bleibt abzuwarten, was am Ende davon bleibt." Grundsätzlich begrüße die FDP einen besseren Schutz der Berufsgeheimnisträger, eine entsprechende Änderung sei aber eine Selbstverständlichkeit.