Terrorgefahr Schäuble verteidigt seine Abschuss-Pläne
Berlin - Er erfülle nur den Koalitionsvertrag, sagte Schäuble. Darin habe er den Auftrag erhalten, nach Möglichkeiten zu suchen, den Abschuss gekaperter Flugzeuge verfassungskonform im Grundgesetz zu regeln. "Das hat nichts mit irgendwelchen Obsessionen oder so zu tun, sondern mit der Fähigkeit, genau lesen zu können", sagte der CDU-Politiker. Hinzu komme, dass nach dem ersten Gesetzgebungsversuch die Möglichkeit vergeben sei, das Szenario schlicht nicht zu regeln. Die Politik sei nicht mehr im Zustand der "verfassungsrechtlichen Unschuld", sagte Schäuble. Fachlich sei der Abschuss seiner Einschätzung nach nur über den Umweg über den Verteidigungsfall zu regeln. Ob man dies nun auch so tun wolle, sei eine politische Frage.
Schäuble erwägt, die Bedrohung durch ein gekapertes Verkehrsflugzeug einem Verteidigungsfall gleichzusetzen. So soll ein Abschuss durch die Bundeswehr doch noch im Grundgesetz gerechtfertigt werden. Die Bundeswehr soll nach dem Vorschlag des Innenministeriums außer zur Verteidigung auch zur "unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens" eingesetzt werden können. Beim Koalitionspartner SPD und in der Opposition stieß der Minister mit seinen Plänen auf strikte Ablehnung.
Seine Kritiker forderte Schäuble auf, ihm Alternativen zu nennen. "Ich würde noch lieber darüber diskutieren, wenn mir jemand eine andere Formulierung sagen würde, anstatt immer nur zu sagen, was alles nicht geht, oder in diese Prozesse von Hysterie und Verwirrung einzutreten, anstatt über die Sache und die Aufgabe zu reden", betonte der Minister.
"Die Aufgabe ist insbesondere dadurch schwierig geworden, weil es eine gescheiterte Gesetzgebung in der letzten Legislaturperiode gab", sagte er am Mittwoch in Berlin. Den Kollegen aus der früheren Koalition, die das damalige Gesetz eingebracht und zu verantworten hätten, rate er, ihre Wortwahl zu überdenken. Dies gelte besonders für die Grünen, betonte der CDU-Minister. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz der rot-grünen Vorgängerregierung im Februar 2006 gekippt.
als/Reuters