Terroristen-Fahndung Strafrichter fordert Rückkehr zur Kronzeugenregelung
Düsseldorf Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch internationale Terroristen-Gruppen fordert einer der führenden deutschen Strafrichter in Terrorismus-Prozessen die Wiedereinführung der Sonderregeln für Kronzeugen, die 1999 ausgelaufen waren.
"Viele wären in diesen Tagen froh, wenn sie eine Kronzeugenregelung einsetzen könnten", erklärte Ottmar Breidling, Vorsitzender des Terrorismus-Senats am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dieser übernimmt häufig Staatsschutz-Verfahren der Bundesanwaltschaft für den Bundesgerichtshof.
Nach Meinung Breidlings hat sich die frühere Kronzeugenregelung im Kampf gegen Extremisten durchaus bewährt. So hätten mit Hilfe des Kronzeugen Ali Cetiner aus den Reihen der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK neun Morde gegen Dissidenten aus den eigenen Reihen der Organisation aufgeklärt werden können. Auch im Kampf gegen die RAF habe sich die Regelung bewährt. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Tätern die Gewährung eines Strafnachlasses, wenn sie zur Aufklärung von Verbrechen beitragen.