Tiermehlverbot Eilgesetz im Bundestag
Berlin - Am Freitag soll dann der Bundesrat das Gesetz billigen. Möglichst schon am Samstag soll das Gesetz in Kraft treten. Danach soll das Verfütterungsverbot von Tiermehl auch auf Schweine, Geflügel und Fische ausgeweitet werden. Bauern dürfen Restbestände aufbrauchen. Für Wiederkäuer wie Kühe, Ziegen und Schafe gilt das Tiermehlverbot bereits. An Fische soll weiter Fischmehl verfüttert werden dürfen. Auch soll die Ausfuhr von Tiermehl untersagt werden.
Der Vorsitzende des Bundestagsagrarausschusses Peter-Harry Carstensen (CDU), sagte im ZDF-Morgenmagazin zum geplanten Gesetz: "Wir werden zustimmen und der Regierung bei dieser Geschichte keine Steine in den Weg legen."
Carstensen räumte Versäumnisse in der Vergangenheit bei der Bekämpfung der BSE-Gefahr in Deutschland ein. Die BSE-Schnelltests hätten schon früher und besser vorbereitet werden müssen. Außerdem wäre es sinnvoller gewesen, früher mehr Geld in die BSE- Risikoforschung zu stecken.
SPD-Fraktionsvize Michael Müller forderte im Zuge des Gesetzes auch die Strafen für Verstöße gegen das geplante Verfütterungsverbot zu erhöhen. Müller sagte: "50.000 Mark ist für viele nur ein Portogeld. Geldbußen müssten für alle spürbar sein, die willkürlich die Gesundheitsvorsorge missachten, sagte er dem Kölner "Express".
In Schleswig-Holstein werden die ersten Ergebnisse der Untersuchung von 169 Rinderhirnen aus einem BSE-verdächtigen Bestand erwartet. Die aus einem Betrieb in Hörsten stammenden Proben werden im niedersächsischen Oldenburg und im nordrhein-westfälischen Münster analysiert.