Union: Das Wahlprogramm im Überblick - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Union Das Wahlprogramm im Überblick

CDU und CSU haben ihre Ziele für den Fall eines Wahlsieg bei den möglicherweise vorgezogenen Bundestagswahlen in einem 38-seitigen Wahlprogramm niedergeschrieben. Die Union kündigt darin Reformen in nahezu allen Politikbereichen an.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Arbeitsmarkt:

  • Arbeitsrecht: Die Union will das Kündigungsschutz- und Tarifrecht ändern, um mehr Anreize für die Einstellung von Arbeitslosen und für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu schaffen. So soll unter anderem der Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt werden. Zulässig soll auch eine Vereinbarung werden, in der ein neu eingestellter Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet und gleichzeitig eine Abfindung festgeschrieben wird. Befristete Arbeitsverhältnisse sollen eher mehrmals hintereinander geschlossen werden können. Zudem sollen Unternehmensleitung, Betriebsrat sowie Belegschaft Abweichungen vom Tarifvertrag beschließen dürfen, auch auch wenn die Tarifvertragsparteien dies nicht billigen (Betriebliche Bündnisse für Arbeit).
  • Anstellung von Empfängern des Arbeitslosengelds II: Hier soll es möglich werden, diesen Arbeitslosen nach der Einstellung einen Arbeitslohn zu zahlen, der bis zu zehn Prozent unter Tarif liegt.
  • Korrektur von Hartz IV: Alle Kommunen sollen künftig die Möglichkeit haben, die Vermittlung von Arbeitslosen in ihre Hände zu nehmen. Dies dürfte die Bundesagentur für Arbeit langfristig schwächen.
  • Kombi-Lohn: Allgemein verspricht die Union die Einführung eines Kombi-Lohnmodells, bei dem der Staat einen Teil der Arbeitskosten übernehmen müsste, um vor allem die Anstellung von niedrig qualifizierten Personen zu fördern. Details - besonders zur Finanzierung - enthält das Programm nicht.
Senkung von Lohnnebenkosten und Mehrwertsteuererhöhung
  • Reform der Arbeitslosenversicherung: Versprochen wird eine Senkung des Beitragssatzes am 1. Januar 2006 um zwei Prozentpunkte von 6,5 auf 4,5 Prozent. "Im Gegenzug erhöhen wir die Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2006 um zwei Prozentpunkte und führen strukturelle Veränderungen in der Bundesagentur für Arbeit mit entsprechenden Einsparungen durch", heißt es im Anschluss. Versichert wird, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der beispielsweise für Lebensmittel und den öffentlichen Nahverkehr gilt, erhalten bleibt. Die Mehrwertsteuerfreiheit für Mieten bleibt erhalten.
  • Verteilung des Erlöses aus der Mehrwertsteuererhöhung: Zu diesem strittigen Punkt zwischen CDU und CSU heißt es: "Bei der Verteilung des Aufkommens aus der Mehrwertsteuererhöhung zwischen Bund und Ländern werden die Länder den Finanzierungsnotwendigkeiten zur Absenkung der Lohnzusatzkosten Rechnung tragen." Mit dieser Formulierung bliebt unklar, ob die Länder von vornherein auf einen gewissen Anteil verzichten oder lediglich die ihnen nach dem Grundgesetz zustehenden Mittel von sich aus im Sinne der Lohnkostensenkung einsetzen werden. Im letzterem Sinne haben sich mehrere Ministerpräsidenten geäußert.
  • Ich-AG: Neue Ich-AG soll es nicht mehr geben. Alle anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "kommen auf den Prüfstand".
  • Arbeitslosengeld I: Wer lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, "soll künftig anders gestellt werden als jemand, der nur für kurze Zeit in die Solidarkasse eingezahlt hat". Dies kann bedeuten, dass für ältere Arbeitslose mit entsprechend langen Beitragszahlungen künftig länger Arbeitslosengeld I gezahlt wird als die bisherigen 12 beziehungsweise maximal 18 Monate. Umgekehrt könnten die, die bisher wenig Beiträge geleistet haben, weniger als 12 Monate erhalten. Details fehlen.
Forschung und Bildung
  • Forschungsförderung: Die jährlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung sollen "zusätzlich zur beschlossenen Exzellenzinitiative um eine Milliarde Euro" erhöht werden. Dies werde durch den Abbau von Subventionen finanziert. Ab 2010 müsse Deutschland einen Anteil von drei Prozent des Bruttosozialprodukts in Forschung und Bildung investieren.
  • Bildung: Die Union spricht erstmals von "gleichen Bildungschancen für alle". Konkrete Maßnahmen werden aber nicht vorgeschlagen. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik hingewiesen. Auch gibt es keine Aussagen zu Studiengebühren und zum Bafög.
Bürokratieabbau und Verkehr
  • Planungsrecht: Die Verbandsklage soll weitgehend abgeschafft werden, und die Schaffung von Arbeitsplätzen soll im Planungsrecht zusätzlichen Stellenwert erhalten.
  • EU-Recht: Eine unionsgeführte Bundesregierung will sich in Brüssel für eine systematische Vereinfachung und Deregulierung des EU-Rechts einsetzen.
  • Transrapid: Eine Strecke der Magnetschwebebahn soll realisiert werden.

Mehr lesen über