Unkündbarkeit für Beamte Kommunen wollen nicht mehr mitmachen
Osnabrück - "Das Dienstrecht bei Beamten ist das flexibelste Dienstrecht, weniger flexibel ist das Tarifrecht", sagte der Chef des Deutschen Beamtenbunds (DBB) Erhard Geyer dem Radiosender berlin aktuell 93,6. In den Kommunen seien nur zehn Prozent Beamte, aber 90 Prozent Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Im übrigen gebe es "bereits genügend disziplinarrechtliche Möglichkeiten", sagte Geyer.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hatte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" fehlende Leistungsanreize und Flexibilität im öffentlichen Dienstrecht angemahnt. Landsberg kündigte eine Initiative für eine unfassende Reform des Dienstrechts bei Bund und Ländern an.
Ein Problem sei, dass Beamte auf Lebenszeit sozusagen "in den inneren Vorruhestand" gehen könnten, ohne dass der Dienstherr etwas dagegen unternehmen könne. Landsberg verwies in diesem Zusammenhang auf den so genannten "Trottelparagrafen" in Österreich, nach dem Beamte wegen mangelnder Arbeitsleistung nach zwei entsprechenden Feststellungen der Vorgesetzten automatisch aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden müssten. Führungspositionen bis herunter zu Amtsleitern in kleinen und mittleren Gemeinden sollten grundsätzlich auf Zeit vergeben werden, verlangte der Hauptgeschäftsführer.