Uno-Kinderrechtskonvention: Kinder zweiter Klasse - DER SPIEGEL
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Uno-Kinderrechtskonvention Kinder zweiter Klasse

Flüchtlingskinder werden immer noch wie Erwachsene behandelt - obwohl Rot-Grün eine Besserstellung versprach. Menschenrechtsorganisationen fordern die volle Anwendung der Uno-Kinderrechtskonvention. Doch Innenminister Schily verweist auf die Länder.
Von Martina Nix
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Berlin - Sie kommen von weit her, aus Kriegs- oder Krisengebieten - wie der 17-jährige Denis Peba aus Sierra Leone. Dort herrscht seit 1991 Bürgerkrieg. Vor vier Jahren überfielen Rebellen sein Heimatdorf. Sie kamen mit Gewehren und Macheten in sein Haus, erschossen seine Eltern und verschleppten ihn in ein Camp. Dort sollte er zu einem Soldaten ausgebildet werden. Er floh und hielt sich versteckt. Er hatte Angst, entdeckt zu werden, und dachte: "Nur raus aus Sierra Leone. Alles andere kann nur besser sein." Als blinder Passagier kam er mit einem Schiff nach Hamburg. Dort ging er mit einem falschen Pass zur Polizei. Er wurde zur Abschiebehaft in das ehemalige DDR-Gefängnis nach Berlin-Köpenick gebracht. Sieben Monate saß der 17-Jährige dort ein. Er hat nicht verstanden warum.

Denis Fall ist einer von vielen. Auf 5000 bis 10.000 schätzt Pro Asyl die Zahl der Flüchtlingskinder, die zurzeit in Deutschland leben. Die Behandlung, die Denis von den hiesigen Behörden erfuhr, widerspricht nach Ansicht der Flüchtlingsorganisationen der Uno-Kinderrechtskonvention, die Deutschland vor zehn Jahren unterschrieben hat. Allerdings: Die damalige CDU/CSU-Regierung hatte das Dokument nur unter Vorbehalt ratifiziert. Die Folgen tragen die Flüchtlingskinder. Bis heute behandelt die Bundesrepublik sie bereits ab 16 Jahren wie Heranwachsende. Dagegen schützt die Uno-Kinderrechtskonvention die Rechte der Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

Seit Jahren protestieren Flüchtlingsorganisationen gegen die Praxis der bundesdeutschen Behörden. Aus Anlass der zehnjährigen Ratifizierung der Uno-Resolution durch Deutschland erinnerten sie am Donnerstag die Bundesregierung an das Koalitionsversprechen. SPD und Grüne hatten 1998 vereinbart, die Uno-Konvention vollständig anzuwenden. Doch die Regierung sieht keinen Bedarf zu handeln - auch wenn der Petitionsausschuss des Bundestags die Forderungen der Verbände längst übernommen hat.

Innenminister Otto Schily verwies am Donnerstag auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Deren Haltung sei von erheblicher Bedeutung, da durch die Kinderrechtskonvention innerstaatliche Bereiche betroffen seien. Dem widerspricht allerdings die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Heidemarie Lüth. Einreise und Ausreise sei Bundesangelegenheit, für die Zurücknahme des Vorbehaltes bedürfte es folglich gar nicht der Zustimmung der Länder. Der eine schiebe dem anderen die Verantwortung zu, sagte die PDS-Politikerin.

Mit einem Bündel an Maßnahmen will der Petitionsausschuss die Rechte der Flüchtlingskinder stärken. Angelehnt an die Forderungen von Flüchtlingsorganisationen drängt er auf die Einrichtung von Clearing-Stellen in den Bundesländern, die die einzelnen Fälle betreuen sollen. Auch sollten die Kinder das Recht auf Schulausbildung und Schulbesuch während des Asylverfahrens haben, zudem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht in Asylbewerberunterkünften, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Auch die Abschiebehaft dürfe nur als letztes Mittel und dann auch nur für kurze Zeit verhängt werden.

Maßnahmen zum Schutz der Kinder sind nach Ansicht der Flüchtlingsorganisationen auch eine Investition in die Zukunft der Bundesrepublik. Gerade bei Kindern müsse mit Integrationsmaßnahmen früh begonnen werden, so Hubert Heinhold, Rechtsanwalt von Pro Asyl. Kinder in Haft würden möglicherweise zum "Bodensatz der Gesellschaft", befürchtet er.

Denis Peba konnte vor einem solchen Schicksal bislang bewahrt werden. Inzwischen habe er eine Ausbildung abgeschlossen, erzählt Dieter Ziebarth. Der evangelische Seelsorger betreut seit eineinhalb Jahren Kinderflüchtlinge in Abschiebegefängnissen. Der Fall Denis sei gut verlaufen, meint er. Es gebe aber viele, die nicht so glücklich endeten - wie der von H. Anand, der mit 15 Jahren nach drei Monaten Abschiebehaft wieder zurück in die Mongolei geschickt wurde - obwohl er dort wahrscheinlich keine Verwandten mehr hat. Was aus Anand geworden ist? Das, sagt Ziebarth, wisse er nicht.