Verfassungsgericht: NPD-Verbotsverfahren wird eingestellt - DER SPIEGEL
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Verfassungsgericht NPD-Verbotsverfahren wird eingestellt

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD einstellen. Grund könnte sein, dass ein hoher Prozentsatz der Parteiführung V-Leute des Verfassungsschutzes waren.
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Berlin - Die ARD berichtete am Donnerstag, Prozessbeobachter gingen auf Grund der Formulierung in der Ladung für die Prozessbevollmächtigten von einer Verfahrenseinstellung aus. Die Wendung zur "Verkündung einer Entscheidung" werde vom BVG in der Regel nur dann benutzt, wenn eine Entscheidung zur Beendigung des Verfahrens anstehe. Da bisher keine mündliche Verhandlung stattgefunden habe und es erhebliche rechtliche Zweifel am Verbotsverfahren gegeben habe, "wird es sich vermutlich um eine Einstellung des Verfahrens handeln", berichtete das Erste Deutsche Fernsehen. Eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts gibt es bislang nicht.

Zur Begründung hieß es in dem ARD-Bericht, als Verfahrenshindernis komme in Betracht, dass zeitweise etwa 15 Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder V-Leute waren und der Verfassungsschutz die Partei damit gesteuert haben könnte. In Betracht komme aber auch, dass NPD-Vorstandsmitglied Udo Holtmann noch zu Beginn des Verfahrens vorübergehend als V-Mann aktiv gewesen sei und deshalb dem Verfassungsschutz etwas über die Prozess-Strategie der NPD mitgeteilt haben könnte. Damit könnte der Grundsatz eines fairen Prozesses verletzt worden sein.

In dem für das Verbotsverfahren zuständigen Zweiten Senat sei zu erheblichen Unstimmigkeiten über das Verfahren gekommen, berichtete die ARD weiter. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten gemeinsam das Verbot der NPD durch das BVG beantragt. Prozessbeobachter kritisierten laut ARD, dass den drei Verfassungsorganen keine Möglichkeit gegeben worden sei, sich abschließend zu Verfahrensfehlern zu äußern. Außerdem werde befürchtet, dass eine Einstellung katastrophale Folgen für den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hätte.