Verfassungsschutz NPD-Verbot ist möglich
Berlin - "Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hätten 2001 keinen Verbotsantrag gestellt, wenn nicht ausreichend Material vorhanden gewesen wäre", sagte Fromm der "Bild am Sonntag". Seither habe sich die NPD im Kern nicht verändert. In der Zwischenzeit habe man "weitere Belege für die Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei zusammengetragen".
Allerdings seien die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt habe, "extrem schwer zu überwinden", fügte er hinzu. Nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens sei die Mitgliederzahl der NPD zwar deutlich zurückgegangen, betonte Fromm. "Aber die Spitze der NPD tritt noch unverfrorener auf als zu der Zeit, als sie ein Verbot fürchten musste", betonte er.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die NPD im vergangenen Jahr ihre Mitgliederzahl gesteigert und Neonazis eingebunden habe. Zudem werbe die Partei immer stärker um Jugendliche. "Das muss uns allen große Sorge bereiten", erklärte Fromm.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang 2001 das Verbot der NPD beantragt. Zwei Jahre später platzte das Verfahren allerdings, nachdem bekannt wurde, dass sich das Beweismaterial teilweise auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützte.