Vertrauensfrage Vorbild Willy
Hamburg - Zweimal wischt sich Willy Brandt den Schweiß von der Stirn und den Händen. Doch alles klappt, wie es vorher ausgekungelt war. Bis auf Arbeitsminister Walter Arendt enthalten sich absprachegemäß am Freitag, dem 22. September 1972, die Kabinettsmitglieder der sozial-liberalen Koalition in der Vertrauensfrage der Stimme. Als um 18.42 Uhr das Ergebnis verkündet wird, erhält Brandt nur 233 Ja-Stimmen. 248 Abgeordnete stimmen gegen ihn.
Brandt besucht Bundespräsident Gustav Heinemann um ihn offiziell über das Abstimmungsergebnis zu unterrichten. Heinemann unterzeichnet den vorbereiteten Brief. In ihm heißt es: "Gemäß Artikel 68 (GG) löse ich hiermit auf Antrag des Bundeskanzlers den deutschen Bundestag auf." Danach bittet das Staatsoberhaupt die Fraktionsvorsitzenden zu sich und überreicht das Schreiben dem Bundestagspräsidenten. Damit gilt der Bundestag formell als aufgelöst. Der Weg zu Neuwahlen ist frei.
Nun verdichten sich die Hinweise, dass Brandts Polit-Enkel Gerhard Schröder auf die verfassungsrechtlich umtrittene Methode seines Vorbildes zurückgreifen wird. Auch im Jahr 2005 sollen sich die Mitglieder des Kabinetts bei der Vertrauensfrage im Parlament enthalten, um auf diese Weise für eine fehlende Mehrheit zu sorgen. Innenminister Otto Schily nannte diesen Weg "eine denkbare Variante". Die "Leipziger Volkszeitung" zitierte ein Kabinettsmitglied mit den Worten, dieses Verfahren sei "verfassungsrechtlich hieb- und stichfest". Ausgenommen von dieser Abstimmung wären vier SPD-Minister Wolfgang Clement, Manfred Stolpe, Renate Schmidt und Brigitte Zypries, weil sie keinen Sitz im Bundestag haben.
Von den neun Ministern mit Mandat gehören drei der Grünen-Fraktion an. Doch sollten die bei der Manipulation nicht mitspielen wollen, würden auch die sechs (fehlenden) Stimmen der SPD-Minister ausreichen, um einen negativen Ausgang der Vertrauensabstimmung herbeizuführen.
Schon 1972 war der Schritt umstritten
Auslöser für Brandts Vertrauensfrage war seine Entspannungspolitik. Die faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze hatte eine Abwanderungswelle von Bundestagsabgeordneten aus der sozial-liberalen Koalition ausgelöst. Nach drei Jahren an der Regierung schrumpfte die Mehrheit auf null. 248 für CDU/CSU - 248 für SPD und FDP. Am 27. April versuchte die Union Brandt durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu stürzen. Es scheiterte.
CDU/CSU hatte zwar keine Mehrheit im Bundestag, blockierte aber immer wo immer möglich im Bundesrat. Auch Brandt wollte damals klare politische Verhältnisse schaffen. Die Bürger, sagte der Kanzler im Juni 1972, hätten "einen Anspruch darauf, dass auch weiterhin in der Gesetzgebung kein Stillstand eintritt". Allerdings wachse die Gefahr, "dass sich die Opposition konstruktiver Mitarbeit grundsätzlich versagt". Deshalb "teile ich mit, dass wir Neuwahlen anstreben".
Nur wie dieses Ziel erreicht werden soll, darüber redeten sich auch schon die damaligen Politstrategen die Köpfe heiß. Es hagelte Proteste von Verfassungsrechtlern und selbst die Ex-Kanzlern Ludwig Erhardt und Kurt Georg Kiesinger hielten sich mit Kritik nicht zurück. Wie eh und je protestierten auch damals viele sozialdemokratische Abgeordnete gegen den Plan des Kanzlers, bei einer Vertrauensfrage absichtlich eine Niederlage zu kassieren. Damals wie heute kursierte zuerst der Plan, dass ihm die gesamte Fraktion die Stimmen verweigert. Er könne nicht länger in der SPD bleiben, schrieb ein Funktionär, wenn die SPD-Abgeordneten ihrem Kanzler nicht das Vertrauen aussprächen.
Ein Fraktionslinker forderte, die Abgeordneten der Koalition sollten mit Ja stimmen. Schließlich weile ja Karl Schiller, der kurz zuvor als Wirtschafts- und Finanzminister zurückgetreten war, doch eh gerade in Südafrika und es würde dann schon reichen. Brüsk fertigte SPD-Fraktionschef Herbert Wehner den jungen Kollegen Dietrich Sperling ab: "Wir wollen nicht deutlich machen, dass wir eine Stimme zuwenig haben, sondern dass wir Neuwahlen wollen." Wehner befürchtete, dass die Wähler dann vollkommen verwirrt würden.
"Am Rande des Galgenhumors"
Lange hielt sich der Kanzler bedeckt, wie ihre Marschroute für die Vertrauensfrage und Neuwahlen aussieht. Intern schlug Brandt dann vor, nur er und Außenminister und Vizekanzler Walter Scheel von der FDP sollten sich der Stimme enthalten, die anderen Abgeordneten der Koalition ihm aber das Vertrauen aussprechen. Dann verwarf er den Plan. Der damalige Regierungssprecher Conrad Ahlers hatte ein überzeugenderes Konzept: Die Fraktionen von SPD und FDP stimmen mit Ja, die Kabinettsmitglieder enthalten sich. Damit, so die Ansicht der Fraktionsführungen, sei gesichert, dass es wider Erwarten nicht doch eine Mehrheit für den Kanzler gebe. Und es werde der Eindruck vermieden, dass Brandt nicht mehr das Vertrauen der SPD- und FDP-Abgeordneten besitzt.
Am Abend vor der Abstimmung beschreibt ein Regierungsmitglied Brandts Gemütsverfassung mit "gelassen, fast heiter, am Rande des Galgenhumors". Am Morgen des 22. September 1972 betonen Redner von SPD und FDP, dass es sich bei der Vertrauensabstimmung um eine Initiative des Kanzlers gehandelt habe - mit dem ausschließlichen Sinn Neuwahlen herbeizuführen. Um 10.40 Uhr sagt Scheel den entscheidenden Satz: "Der Deutsche Bundestag gibt sein Mandat an das deutsche Volk zurück."
Am 19. November 1972 folgte ein fulminanter Sieg für die Sozialdemokraten. An der Bundestagswahl beteiligten sich 91 Prozent der Wahlberechtigten. Brandt fuhr das bis heute beste Ergebnis für die SPD ein: Mit 45,8 Prozent stellten die Sozialdemokraten erstmals die stärkste Fraktion.
Der Unterschied zu Kohl 1982
An Brandts "unechte Vertrauensfrage" lehnte sich wiederum Helmut Kohl im Dezember 1982 an. Der Unterschied: Weil die FDP von der SPD zur Union übergelaufen war, musste Kohl sein Lager zur Enthaltung verpflichten, damit er die Vertrauensfrage wenigstens auf dem Papier verlor. Bundespräsident Karl Carstens billigte jedoch Kohls politische Gründe: Zwar hatte er das Misstrauensvotum gegen SPD-Kanzler Helmut Schmidt gewonnen, doch konnte und wollte Kohl nicht mit den Liberalen regieren, ohne durch Wahlen legitimiert zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht billigte zwar Kohls Weg zu Neuwahlen durch das bewusste Herbeiführen einer Niederlage im Nachhinein. Das Gericht betonte allerdings, dass die Vertrauensfrage nur in einer "echten" Krise zulässig sei. Den Leitsätzen des Urteils zufolge ist es dagegen unzulässig, die Vertrauensfrage bei ausreichenden Mehrheiten zu stellen, nur um Neuwahlen einzuleiten.
Schröders Regierungssprecher Thomas Steg nahm heute direkt Bezug auf Brandt und Kohl. Auch die hätten ihre Vorstellungen über das genaue Procedere "nicht Wochen vorher zu Markte" getragen.