Zuwanderung Schily auf Konsenskurs
Berlin - Schilys Papier sieht drei verschiedene Einwanderungsmöglichkeiten vor: ein Auswahlverfahren, bei dem der Zuwanderungswunsch der Bewerber im Mittelpunkt steht, ein Regelverfahren, bei dem der regionale Bedarf auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland entscheidend ist und das klassische Asyl.
Mit einem Punktesystem sollen potenzielle Zuwanderer unter anderem nach Alter, Ausbildungsniveau und Berufserfahrung bewertet werden. Kinder von Hochqualifizierten sollen bis zu einem Alter von 18 Jahren nachziehen können, sofern sie im Familienverband kommen. Andernfalls sei ein Nachzug bis zu einem Alter von 12 Jahren erlaubt. Allerdings sei ein Sprachnachweis nötig. Nachziehende sollten dann einen gleichberechtigten Arbeitszugang erhalten.
Ausländische Studenten sollen nach Abschluss ihres Studiums in Deutschland eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um sich auf dem Arbeitsmarkt umsehen zu können. Besonders hoch qualifizierte Zuwanderungswillige sollen sofort eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Gesetzentwurf geht von einer grundsätzlich bedarfsorientierten Auswahl der Zuwanderer aus. Auf eine bestimmte Zuwanderungsquote wollte sich Schily nicht festlegen lassen.
Anregungen der Opposition
Mit dem neuen Gesetz würden erstmals entscheidende Bestimmungen des Aufenthaltsrechtes und des Arbeitserlaubnisrechtes für Ausländer zusammengefasst, sagte Schily. In den Entwurf seien auch Anregungen der Opposition eingeflossen, betonte er.
Der Minister will mit dem Gesetz die Grundlage für eine "bedarfsgerechte" Steuerung der Zuwanderung schaffen, Bürokratie abbauen und die Asylverfahren beschleunigen. Abgelehnte Asylbewerber und illegal Eingereiste sollen zur sofortigen Ausreise gezwungen werden können.
Die Arbeitsgenehmigung soll in einem Akt mit der Aufenthalterlaubnis erteilt werden. Das soll direkt in Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und regionaler Verwaltung geschehen. Damit werden den Arbeitsämtern mit Blick auf die Situation am Arbeitsmarkt Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt. Hoch Qualifizierte wie Ingenieure, Informatiker, Mathematiker oder Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung können von Anfang an eine Daueraufenthaltserlaubnis bekommen.
Kein Wechsel möglich
Der Entwurf schließt die Möglichkeit, aus dem Asylverfahren in die Zuwanderung aus Erwerbsgründen zu wechseln, konsequent aus, wie Schily betonte. Bei Asylberechtigten wird anhand des Lageberichts des Auswärtigen Amtes nach drei Jahren überprüft, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben. Sollten die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, werde die Anerkennung widerrufen. Der Aufenthalt von Ausreisepflichtigen solle künftig räumlich beschränkt werden. Notfalls können diese Personen auch verpflichtet werden, in "Ausreiseeinrichtungen zu wohnen". Auf diese Weise sei eine Ausreise leichter durchzusetzen.
Zuwanderung und Integration seien immer verbunden zu sehen, sagte Schily. Ein neues Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das aus dem bisherigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgehen werde, solle in Abstimmung mit den Ländern und einschlägigen gesellschaftlichen Einrichtungen ein Integrationsprogramm ausarbeiten. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung seien Voraussetzung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Dieses neue Amt soll auch für die Auswahlverfahren zuständig seien.
Während der grüne Koalitionspartner noch Nachbesserungsbedarf an Schilys Entwurf sieht, kamen aus der FDP und aus der Union positive Signale. Als nicht nachvollziehbar bezeichnete es die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth, dass Schily das Nachzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre senken will, wenn diese nicht mit ihren Eltern einreisen.
Auftrag: Kuschelkurs
In diesem Punkt kam Schily nach eigener Darstellung den Vorstellungen der Union entgegen. Der Kanzler habe ihn damit beauftragt, ein konsensfähiges Gesetz zu erarbeiten, und insofern gehe es nicht nur um die Vorstellungen der Koalitionsfraktionen.