Zuwanderung: Schönbohm schon ausgezählt? - DER SPIEGEL
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Zuwanderung Schönbohm schon ausgezählt?

Im Vorfeld der Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat gibt sich die Koalition betont gelassen. Und das hat einen guten Grund: Möglicherweise muss sich die Bundesregierung gar keine Sorgen mehr über das Abstimmungsverhalten Brandenburgs machen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin – Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) lässt Möglichkeiten prüfen, bei der Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz im Falle eines gesplitteten Votums Brandenburgs nur die Stimme von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) zu zählen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa könnte er sich bei der Entscheidung am Freitag in der Länderkammer auf Rechtsberater stützen, die es für verfassungskonform halten, bei einem gegensätzlichen Abstimmungsverhalten Stolpes und seines Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) dessen Stimme zu ignorieren.

Nach deren Auffassung gilt als oberstes Gebot Grundgesetz-Artikel 51, wonach das Ländervotum einheitlich erfolgen muss. Nach der Geschäftsordnung des Bundesrates muss bei der Abstimmung so gefragt werden, das sich daraus "zweifelsfrei ergibt, ob der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen" hat. In Paragraf 29 ist geregelt, dass die Stimmabgabe entweder "durch Handaufheben" oder auf Verlangen eines Landes "durch Aufrufen der Länder" in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.

Daraus schließen die Rechtsberater, zweifelsfrei heiße einheitlich. Ausschlaggebend sei derjenige, der die Stimmen für das Land abgebe, in der Regel der Regierungschef. Oder anders: Da das Grundgesetz ein einheitliches Votum vorschreibe, könne Schönbohm gar nicht anders als Stolpe stimmen. Sein Nein sei zu vernachlässigen, da die Stimmabgabe sonst nicht einheitlich sei.

Wowereit ist als Regierender Bürgermeister Berlins der derzeit amtierende Präsident des Bundesrates.