Zuwanderungsgesetz: Union legt sich quer - DER SPIEGEL
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Zuwanderungsgesetz Union legt sich quer

Das Bundeskabinett hat das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Damit beendete die Koalition ihren monatelangen Streit über ein neues Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Die Unionsparteien lehnen den Entwurf ab.
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Berlin - Die Koalition kann beim Zuwanderungsgesetz nicht auf die Zustimmung der Union setzen. CDU-Chefin Angela Merkel und CSU-Chef Edmund Stoiber warfen der Regierung vor, sich mit ihrem Entwurf von der Union entfernt zu haben. Merkel kritisierte, Bundesinnenminister Otto Schily habe mit dem nun verabschiedeten Entwurf "sehenden Auges und wissenden Hirns" den Weg zu Gunsten seines grünen Koalitionspartners eingeschlagen. Sie monierte vor allem die Ausweitung der Asylgründe: "Das bedeutet eine Einladung zu mehr Zuwanderung und ist letztendlich eine Aushebelung des Asylkompromisses." Die Union stehe aber für eine Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung. Die Regelung bringe zudem keine Trennschärfe zwischen Flüchtlingen und Arbeitsmigranten.

Mit dem Kabinettsbeschluss beendete die Koalition ihren monatelangen Streit über ein neues Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsrecht und läutete das parlamentarische Verfahren ein. Mit dem Regierungsentwurf wird der Zuzug nach Deutschland erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Kernpunkt ist die Steuerung der Zuwanderung nach einem Regelverfahren und einem Punktesystem. Im Regelverfahren legen die Arbeitsverwaltungen vor Ort mit den Städten und anderen Vertretern in ihren Verwaltungsausschüssen fest, welcher Bedarf an zusätzlichen ausländischen Arbeitnehmern in einzelnenBranchen besteht. Über das zusätzliche Punktesystem können sich Ausländer um eine Aufnahme in Deutschland bewerben. Kriterien sind etwa Alter, Sprachkenntnisse, Ausbildung und Kinderzahl.

Im humanitären Bereich werden auf Druck der Grünen nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgründe anerkannt. Das Nachzugsalter wird von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ihren Eltern folgen, wenn sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Statt der bisherigen Vielfalt von Aufenthaltstiteln gibt es nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Schily becirct die CDU-Innenminister

Unsicher ist die Zustimmung des Bundesrates, wo die SPD-geführten Länder ohne CDU-Beteiligung nur über 31 Stimmen verfügen. Für eine Mehrheit wären 35 Stimmen nötig. Schily warb deshalb bei der Innenministerkonferenz in Meisdorf um die notwendige Zustimmung der unionsgeführten Länder. Die Ängste seiner Ministerkollegen, das Zuwanderungsgesetz beinhalte keine Begrenzung von Einwanderungen nach Deutschland, seien unbegründet. Die Wirtschaft verlange geschlossen nach einer Zuwanderungsregelung. "Das wird seinen Eindruck auf die Länderregierungen nicht verfehlen", sagte Schily.

Während Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) seine Ablehnung bekräftigte, signalisierte Brandenburgs Innenminister Schönbohm (CDU) Gesprächsbereitschaft. Mit einem positivem Votum Brandenburgs, das im Bundesrat vier Stimmen hat, würde eine ausreichende Mehrheit in der Länderkammer zu Stande kommen. Schönbohm sagte, es müsse geprüft werden, ob die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern auf die Wünsche der Union eingehe. Als Knackpunkte benannte er das zu hohe Nachzugsalter und die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Möllemann, signalisierte die Zustimmung der Liberalen. Nun müsse in den weiteren Beratungen aber darauf geachtet werden, dass die Neuregelung nicht "bürokratisch versandet". Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, sagte anlässlich der Vorstellung ihres Migrationsberichtes für 2000, es sei richtig, sich endlich von der Lebenslüge zu verabschieden, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Dem Bericht zufolge sank die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland vom Höchststand 1992 mit 438.000 auf 79.000 im letzten Jahr.