Zuwanderungsgesetz Union will 91 Änderungen
Berlin - Nach einem Gespräch mit Merkel sagte der bayerische Bundesratsbeauftragte Reinhold Bocklet am Donnerstag in Berlin, die beiden Unionschefs seien sich einig, die 91 damals im Bundestag gestellten Änderungsanträge wieder auf den Tisch zu legen. Darüber solle im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt werden.
Nach dem Scheitern der Zuwanderungsnovelle vor dem Bundesverfassungsgericht bezeichnete es Bocklet als "Provokation", dass die Bundesregierung den Gesetzesentwurf noch einmal unverändert in den Bundestag einbringen wolle. Das Gesetzespaket solle nicht geändert werden, weil für Rot-Grün der Zusammenhalt der Koalition wichtig sei. "Wenn sie es aufschnüren, dann fliegt es denen um die Ohren."
Am besten wäre es nach den Worten Bocklets, wenn die Bundesregierung einen geänderten Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen würde, der die Eckpunkte der Union zur Zuwanderung berücksichtige.
Der CSU-Politiker nannte vier "klare Bedingungen": Die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten müsse auf ein sozial verträgliches Maß begrenzt werden. Zuwanderung in die Sozialsysteme, vor allem unter Missbrauch des Asylrechts, sei zu reduzieren. Auch dürften nur wirklich hoch qualifizierte Arbeitskräfte kommen, die einen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland leisten können. Vorrang müsse die Integration der bereits rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Ausländer haben.
Bocklet sagte, die Zuwanderung sei ein legitimes Wahlkampfthema. Wie sich die Bevölkerung zusammensetze und wie offen die Grenzen seien, interessiere die Menschen. Auch sei es eine "vitale Frage" angesichts von vier Millionen Arbeitslosen.