Zwangsarbeiter: Entschädigung verzögert sich erneut - DER SPIEGEL
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Zwangsarbeiter Entschädigung verzögert sich erneut

Die früheren Zwangsarbeiter müssen weiter auf eine Entschädigung warten. Ein Rechtsstreit in den USA wurde erneut vertagt.
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Berlin - Das Bundesgericht in New York forderte von den beklagten deutschen Firmen mehr Informationen über das Entschädigungsverfahren und einen Zeitplan für ihre Zahlungen. Es setzte dazu eine Frist bis 28. Februar. Die Abweisung von Klagen ist Bedingung für Zahlungen der deutschen Stiftung. Damit der Bundestag die dazu nötige Rechtssicherheit für die Firmen bald feststellen kann, schlug der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, vor, das Verfahren dazu bereits vorzubereiten. Die Experten des Bundestags wollen in der nächsten Woche über ihr Vorgehen beraten.

Das US-Gericht will Unterlagen zum "Zeitplan für die vollständige Finanzierung der Stiftung, einschließlich eines spezifischen Fälligkeitsdatums, bis zu dem die gesamte Finanzierung erreicht sein muss", heißt es in dem Beschluss. Das Gericht will auch Informationen über die Bewertung von Vermögensschäden aus der NS-Zeit, die Aufsicht über die Entschädigungszahlungen und weitere Fragen des deutschen Entschädigungsverfahrens.

Die Wirtschaft hat bislang rund 3,6 Milliarden ihres zugesagten Beitrags von fünf Milliarden Mark gesammelt. Der Bund trägt weitere fünf Milliarden Mark bei. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass ihr Beitrag zur Stiftung erst fällig ist, wenn Rechtssicherheit besteht. Laut Stiftungsgesetz geschieht dies durch einen Beschluss des Bundestags. Der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, sagte zur Forderung des Gerichts, die beklagten Firmen würden das Gericht auf die entsprechende Vereinbarung hinweisen. Der Bundestagsbeschluss ist bislang für März geplant.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, er könne nach der Vertagung der Entscheidung nicht ausschließen, dass die Entscheidung erst im April falle. Der Bundestag werde "mit Hochdruck" arbeiten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Beck sagte, wenn die deutsche Wirtschaft dem Gericht ausreichende Unterlagen zukommen lasse, könne das Gericht bis Anfang März entscheiden. Er schlug vor, der Innenausschuss solle bereits vor der Entscheidung über die US-Klagen die Prüfung der Rechtssicherheit beginnen, um das Verfahren zu beschleunigen.