Die Ehrlichen sind die Dummen - DER SPIEGEL
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Briefe

Die Ehrlichen sind die Dummen
• aus DER SPIEGEL 47/2000
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Die Ehrlichen sind die Dummen

Nr. 45/2000, Abschiebung: Die Tricks der Asylschwindler

Endlich mal ein Artikel, der sich traut, dieses brisante Thema zu behandeln, und endlich einmal die Feststellung, dass das Verhalten von Asylbetrügern negativ auf die abfärbt, die dieses Recht aus Not in Anspruch nehmen. Es ist erschütternd, wenn Trickser auf Grund von Verfahrenslücken oder vorgeschobenen »humanitären« Gründen sich immer wieder der Abschiebung entziehen können und Ausländer, die hier seit Jahren Fuß gefasst haben und ihren Teil zur Gemeinschaft beitragen, aus rein verwaltungstechnischen Gründen abgeschoben werden, wie erst wieder in Bayern geschehen. Die Ehrlichen und Rechtschaffenen sind überall die Dummen!

MÜNCHEN RAGNAR BOGNER

Wenn es zur Leitkultur von CDU-Innenministern gehört, Stammtischklischees über die Arbeit von Diplomaten zu verbreiten, dann geschieht diesen Mitarbeitern Unrecht: Sie arbeiten in der Regel engagiert und auf schwierigen konsularischen Posten, meist unter Ableistung unbezahlter Überstunden, bei 2,3 Millionen erteilter Visa im Jahr an ihrer Kapazitätsgrenze. Diese provinzielle Argumentation verkennt zudem, dass für die Abnahme von Fingerabdrücken von ausländischen Einreisenden keine Rechtsgrundlage existiert.

BERLIN DR. LUDGER VOLMER STAATSSEKRETÄR DES AUßENMINISTERIUMS

»Amnesty International« hat in ihrer Arbeit immer wieder mit Menschen zu tun, die vor politischer Verfolgung oder anderen Formen schwerer Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat fliehen mussten, in Deutschland aber keinen Schutz gefunden haben, weil dem die restriktive Auslegung des Flüchtlingsbegriffs entgegenstand. Wir wollen rechtswidrigem Verhalten nicht das Wort reden, aber viele dieser Menschen haben keinen anderen Ausweg gesehen, als ihre Identität zu verschleiern, um der Abschiebung zu entgehen. Wir stellen immer wieder fest, dass deutsche Behörden manchmal zu unseriösen Methoden greifen, um die Identität eines Betroffenen »festzustellen«. Da wird argumentiert, dass jemand die behauptete Staatsangehörigkeit nicht besitzen könne, weil er eine Sprache spreche, die es in dem betreffenden Staat nicht gebe. Diese Pauschalisierung geht häufig an der Realität gerade in afrikanischen Staaten vorbei, wo die Sprachgrenzen eben nicht mit den Staatsgrenzen übereinstimmen. Wir hätten uns einen differenzierten Bericht über dieses schwierige Problem gewünscht.

BERLIN STEFAN KEßLER VORSTAND AMNESTY INTERNATIONAL

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