Deutschland Gegendarstellung
Im SPIEGEL vom 14.4.2003 wird unter der Überschrift »An der Grenze zur Fälschung« berichtet, das Landgericht Göttingen, vor dem ich als Gutachter auftrat, habe mich aufgefordert, unter anderem ein radiologisches Zusatzgutachten zur Akte zu geben.
Hierzu stelle ich fest:
Ich bin vom Gericht zu keinem Zeitpunkt aufgefordert worden, ein radiologisches Gutachten zur Akte zu geben.
Weiter wird behauptet, ich hätte geschworen, dass Computertomographie-Untersuchungen meinen Befund eindeutig bestätigt hätten.
Hierzu stelle ich fest:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt erklärt, die CT-Untersuchungen hätten meinen Befund bestätigt, sondern ich habe dem Gericht erklärt, dass mein Befund von dem abweichenden CT-Befund nicht widerlegt sei, weil meine präparative Untersuchung der CT-Untersuchung überlegen sei.
Göttingen, den 25.4.2003
Prof. Dr. Klaus-Steffen Saternus