Geld her, oder - DER SPIEGEL
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PARTEIEN Geld her, oder

• aus DER SPIEGEL 3/1976
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Rund 20 Millionen Mark jährlich kassieren die Parteien von ihren Amts- und Mandatsträgern. Bonn schweigt über die Zwangsgelder, das Verfassungsgericht sprach ein Machtwort. Wenn der Sozialdemokrat Hans-Jochen Vogel, Bundesjustizminister und Bundestagsabgeordneter, zum Monatsersten Gehalt und Diäten erhält, hat seine Partei schon ordentlich hinge. langt. Tausend Mark zum Beispiel hat Vogel dann für den SPD-Bezirk Südbayern abzweigen müssen. 450 Mark gingen an die Bonner Fraktion.

Überschlägt ein christdemokratischer Landesminister und Landtagsparlamentarier in Baden-Württemberg seine Einkünfte, so muß auch er mit seiner Partei rechnen. Sie kassiert jeden Monat -- neben dem normalen Mitgliedsbeitrag -- 500 Mark von ihm, und noch einmal 100 Mark streicht die Fraktion ein.

Einen Armen trifft es in beiden Fällen nicht. Aber darin sind Westdeutschlands Parteien allesamt klassenlos: Sie schröpfen ihre Mandats- oder Amtsträger ohne Ausnahme und allerorten. Sozial- wie Freidemokraten, Christliche Demokraten und Christlich-Soziale haben ihre Vertreter mit vielfältigen Auflagen für Abgaben bedacht -- mal an die Parteigliederungen, mal in den Wahlkampffonds, mal zum Nutzen der Fraktionsbürokratie.

Kreistagsabgeordnete wie Bürgermeister, MdB oder Europakommissare, keiner kommt ungeschoren davon. Und sollte er"s wagen, den Tribut zu verweigern, droht ihm Liebesentzug. Kein neues Pöstchen, kein sicherer Listenplatz.

Rund 20 Millionen Mark vereinnahmen die vier Bundestagsparteien jährlich auf diese Weise. Zwei Drittel dieses Batzens zwacken Parteien und Fraktionen allein von den Diäten ihrer Parlamentarier ab. Der Rest fließt aus Gehältern und Funktionsbezügen.

Dieses Zwangsgeld-Zeremoniell aber spielt sich im Dunkelfeld der politischen Szenerie ab. Selbst in der lamentösen Diäten-Debatte über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Parlamentarier ihre Gelder versteuern müssen wie jeder andere Bürger, tauchte das Thema kaum auf,

Dabei provoziert der Parteizoll just jetzt viele Fragen: Ist, so betrachtet, das Wehklagen über die Abgeordneten-Einkommen am Ende wirklich berechtigt? Aber andererseits: Sind unter solchen Umständen die Parteien die richtigen Verstärker für den Parlamentarier-Protest? Dubios scheint beides.

Denn widersprüchlich ist nicht nur, daß die Parteiorganisationen, die nun so besorgt sind um das wirtschaftliche Wohl ihrer Volksvertreter, diese selber energisch zur Kasse bitten. Offenkundig auch kann solches Lehnsgeld gefordert werden, ohne die Mandaisträger der Not anheimzugeben.

Das Karlsruher Diäten-Urteil, soviel ist sicher, läßt auch in diesem Punkt keinen Raum mehr für Zweifel. Denn beim Bemühen, Sinn und Zweck der Parlamentarierbezüge rechtlich abzugrenzen, erklärten die Verfassungsrichter gleichsam nebenbei auch die Parteiabgaben für unzulässig: »Anderen Zwecken als dem der Unterhaltssicherung, beispielsweise einer Mitfinanzierung der Fraktion oder politischen Partei oder der Beteiligung an Wahlkosten, hat die Entschädigung nicht zu dienen.«

Ganz neu ist diese Sicht ohnehin nicht. Denn strenggenommen hätte die patente Geldquelle für die Parteikassierer schon seit neun Jahren nicht mehr sprudeln dürfen. Bereits im Sommer 1966 erklärte es das Bundesverfassungsgericht für »mit dem Grundgesetz nicht vereinbar«, daß »den politischen Parteien von Staats wegen laufende Zuschüsse zu ihrer gesamten politischen Tätigkeit gewährt werden«. Doch die Schatzmeister der Parteien zapften weiterhin ihre Amts- und Mandatsträger an.

Von Ratlosigkeit bis Zorn reicht nun denn auch die Skala der Reaktionen auf das Verdikt. CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, ein routinierter Spendensammler: »Ich wäre ja froh gewesen, wenn sich einer Gedanken gemacht hätte, wie die Parteien sich denn finanzieren sollen.«

Andere Politiker wiederum quält mehr die Sorge, wie sie sich selber finanzieren sollen, Der SPD-Bundestagsabgeordnete Conrad Ahlers beklagte, daß ein Bonner Parlamentarier bei einer Grundentschädigung von derzeit 3850 Mark unterm Strich nur »den durchschnittlichen Stundenlohn des deutschen Industriearbeiters von rund zehn Mark« bekomme. Daß auf der Sollseite aber eben doch noch Luft für tausend und mehr Mark an Parteiabgaben ist, wird bei solchen Rechnungen unter den Tisch gekehrt.

Im Bundestag wurde das letztemal in der 112. Sitzung der vierten Wahlperiode -- am 7. Februar 1964 -- über das Thema gesprochen. Seinerzeit stand die Verdoppelung der Tagegeldpauschale für MdB von 500 auf 1000 Mark zur Debatte, und der damalige Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier (CDU) nahm »alles, was rechts und links ist«, wegen der »handfesten finanziellen Beiträge und Opfer« für die Parteien ins Gebet: »Es hat keinen Sinn. wenn die Diäten rechtlich geschützt und beim Staat nicht versteuert werden, dafür aber Parteien oder Parteigruppierungen ... ihre Abgeordneten in einer Weise besteuern, daß der Staat mit seinen Steuersätzen daneben zuweilen wirklich harmlos wirkt.«

Und die SPD-Abgeordneten foppte er: »Hundert Jahre lang haben Sie gegen die Ausbeutung gekämpft ... Sind Sie denn jetzt, im zweiten Jahrhundert, müde geworden?«

Inzwischen gibt es kaum noch einen Gemeinde- oder Landrat, der nicht zwischen fünf und 33 Prozent seiner steuerfreien Aufwandsentschädigung an die Partei abliefern muß, die ihn in sein Amt entsandte. Bei Staatssekretären und Ministern sind es durchweg feste Beträge.

Aus der Zeit, da ihr Star Ralf Dahrendorf noch im Dienste Europas Karriere machte, stammt beispielsweise der Paragraph 2 der noch heute gültigen Beitragsordnung der baden-württembergischen Freien Demokraten: »Zur Aufrechterhaltung der Organisation führen Bundesminister und Europäische Kommissare 400 DM ... monatlich an den Landesverband ab,«

Weniger gnädig läßt die SPD ihre Bonner Köpfe davonkommen. Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Glotz vom Wissenschaftsministerium etwa wird auf Beschluß des Bezirksausschusses der SPD Südbayerns, der er angehört, um 800 Mark pro Monat erleichtert. Und in Bonn muß Glotz, da er zugleich Abgeordneter ist, noch den »Fraktionsbeitrag« von 450 Mark erlegen, um den auch jeder einfache SPD-Abgeordnete allmonatlich geschröpft wird.

Alle drei Bonner Fraktionen erheben solche Beiträge. obschon jede von ihnen ohnehin pro Monat einen staatlichen Zuschuß von 204 356 Mark zuzüglich eines Zuschlags von 3353 Mark pro Abgeordneten erhält -- zusammen beinahe 30 Millionen Mark, die Westdeutschlands Steuerzahler neben den 89 Millionen an Diäten und sonstigen direkten Aufwendungen allein im letzten Jahr für die Bonner Abgeordneten aufwenden mußten. Mehr noch: In diesen Wochen werden den Parteien aus der Bundeskasse 50 Millionen Mark als Wahlkampfkostenpauschale überwiesen.

Ihren privaten Beitrag für die Fraktionen bekommen die Abgeordneten erst gar nicht zu Gesicht; er wird gleich von der Bundestagsverwaltung einbehalten und von dort an die Fraktion geleitet. Bei der SPD fließt der größte Teil des Geldes alsdann an den Bonner Parteivorstand weiter. Die FDP erhebt nur 75 Mark als »Fraktionsbeitrag«, die CDU/CSU sogar nur 50 Mark, zuzüglich bei CDU-Mitgliedern zehn Mark für das »Konrad-Adenauer-Haus«, die neue Parteizentrale in Bonn. »Der Fraktionsbeitrag ist bei der SPD zwar höher«, weiß CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Wilhelm Rawe, »dafür zahlen viele unserer Leute aber draußen im Lande mehr.«

Für CSU-MdB wurde die Summe, die sie neben dem Bonner Fraktionsbeitrag monatlich zu Hause an den Landesverband abliefern müssen, erst letzten September durch Parteitagsbeschluß von 400 auf 540 Mark aufgestockt. Ein CDU-Mann aus Westfalen hat laut örtlichem Finanzstatut 350 Mark zu entrichten, ein SPD-Abgeordneter aus dem Bezirk Hessen-Süd 400 Mark zusätzlich als Pflichtabgabe für Zwecke der unteren Parteiorganisationen. Dazu kommen die normalen Mitgliedsbeiträge, Spenden und Rücklagen für den Wahlkampf.

Helmut Lenders, Parlamentarischer Geschäftsführer bei der SPD-Fraktion in Bonn, hat versucht, »das alles einmal zusammenzutragen«. Ergebnis » Unsere Leute geben so zwischen 1200 und 2000 Mark im Monat für Partei- und Fraktionszwecke her.« Der südhessische Bezirksvorsitzende Rudi Arndt überschlug gar, daß ein MdB aus seinem Bezirk auf 30 000 Mark Partei- und Fraktionszahlungen jährlich kommen könne. Und in Offenbach machte der SPD-Unterbezirksvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Manfred Coppik die Monats-Rechnung auf: > Fraktionsbeitrag in Bonn: 450

Mark;

* Pflichtbeitrag an Unterbezirk Offenbach-Stadt: 200 Mark;

* Pflichtbeitrag an Unterbezirk Offenbach-Land: 200 Mark;

* Mitgliedsbeitrag laut Selbsteinschätzung: 60 Mark;

* laufende Zuwendungen an Unterbezirk Offenbach-Stadt und die Ortsvereine Offenbach-Südost und Neu-Isenburg: 340 Mark;

* regelmäßige Überweisung auf Wahlkampfkonto: 200 Mark;

* laufende Zahlung an Bürohelfer in Offenbach, der zugleich Parteiarbeit verrichtet: 900 Mark;

* Spenden bei Parteiveranstaltungen: 100 Mark.

Macht zusammen an monatlichen Parteiausgaben 2450 Mark. »910 Mark davon«, erläutert· Coppik, »sind der Beitrag, dem ich mich laut Vorstands- und Fraktions-Beschlüssen und nach den Statuten nicht entziehen kann.« Offenbachs SPD-Chef hält die Bezahlung auch dieses Betrags für eine »moralische Verpflichtung": »Wer dem ausweicht, würde auch anderen moralischen Verpflichtungen ausweichen. Das hätte natürlich Folgen.«

Andere SPD-Verbände machen beim Inkasso der Eintrittsgelder fürs Parlament weniger Brimborium. Im Bezirk Südbayern etwa weist der Vorstand nach einem Grundsatz-Beschluß des Bezirksausschusses »die örtlich zuständigen Parteigliederungen darauf hin, wenn ein Mandatsträger seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt«. Das ist hilfreich: »Mandatsträgerabgaben« die beim Bezirk nicht eingehen, werden dem zuständigen Unterbezirk beim Verwaltungskostenzuschuß in Abzug gebracht.«

Und was mit einem Abgeordneten geschieht, der die parteiinterne Steuerzahlung hartnäckig verweigert, weiß Südbayerns SPD-Geschäftsführer Max Allmer auf Anhieb: »Na gut, dann wird er eben nicht mehr aufgestellt.

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