Glaubensgemeinschaft anerkannt
(Nr. 13/1980, Bulgarien)
Sie behaupten, daß Yusuf Hüsnü zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, nur weil er Kontakte zu einem türkischen Busfahrer unterhalten habe. Der Sachverhalt: Herr Hüsnü hat von 1971 bis 1976 gezielt Staatsgeheimnisse gesammelt und ins Ausland weitergeleitet. Er wurde überführt und nach Artikel 104 des Strafgesetzbuches der »olksrepublik Bulgarien verurteilt. Zur weiteren Information: Die« » mohammedanische Glaubensgemeinschaft in Bulgarien ist als » » juristische Person anerkannt (Statut über die geistlichen » Einrichtungen der Muselmanen in Bulgarien von 1951).
» Die Türken-Mohammedaner werden zur Zeit von etwa 500 » » festangestellten türkischen Geistlichen-Hodschas, die » » bulgarischen Mohammedaner - von etwa 100 Hodschas betreut. »
» Es gibt in Bulgarien ungefähr 1300 Moscheen, von denen 120 » » der bulgarischmohammedanischen Bevölkerung zur Verfügung » » stehen. »
Bonn JORDAN POROMANSKI Botschaft der Volksrepublik Bulgarien
S.10
Die mohammedanische Glaubensgemeinschaft in Bulgarien ist als
juristische Person anerkannt (Statut über die geistlichen
Einrichtungen der Muselmanen in Bulgarien von 1951).
Die Türken-Mohammedaner werden zur Zeit von etwa 500
festangestellten türkischen Geistlichen-Hodschas, die bulgarischen
Mohammedaner - von etwa 100 Hodschas betreut.
Es gibt in Bulgarien ungefähr 1300 Moscheen, von denen 120 der
bulgarischmohammedanischen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
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