Heißer Draht
Obwohl Richter Telephonwerbung im Wahlkampf für unzulässig erklärt haben, setzt die SPD Nordrhein-Westfalens für den Kommunalwahlkampf im Herbst voll auf den heißen Direktdraht zum Bürger. Die »Vertrauensarbeit per Telefon« (so der Titel einer Wahlkampfanleitung) ist mit der CDU abgesprochen. Deren Generalsekretär in Düsseldorf, Helmut Linssen, ließ in einem Brief an SPD-Wahlkampfleiter Bodo Hombach wissen, daß die Union »gerne unsere Übereinkunft bestätigt, daß sich CDU und SPD bei Telefonaktionen in NRW weder behindern noch gegenseitig beklagen«. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im März 1988 in seiner Entscheidung gegen die CDU festgestellt, daß zur politischen Willensbildung »Telefonanrufe im privaten Bereich weder erforderlich noch geeignet« seien, da die Parteien »vielfältige Möglichkeiten« hätten, anderweitig auf ihre Ziele aufmerksam zu machen. Während der Justitiar der NRW-SPD, der Bonner Rechtsanwalt Helmut Neumann, nicht ausschließen mag, daß die Untergliederungen der Partei mit »einstweiligen Verfügungsverfahren überzogen« werden, hält Wahlkampfmanager Hombach die Direktwerbung per Draht für »ein unverzichtbares Mittel der demokratischen Auseinandersetzung«.