Los oder Elfmeter - DER SPIEGEL
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Recht Los oder Elfmeter

Welchen Namen sollen Ehepartner führen? In Bonn mehren sich die Expertenvorschläge.
• aus DER SPIEGEL 14/1991
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Elf Tage und Nächte hatte Justizminister Klaus Kinkel, FDP, aus seinen Beamten das »äußerste herausgequetscht«, dann war es genug: Er präsentierte am Palmsonntag erste »Überlegungen« zur Neufassung des Namensrechtes für Eheleute.

Die Neuerung ist nötig, seit das Bundesverfassungsgericht Mitte März für Recht befand, es sei mit dem Grundrecht der Gleichheit zwischen Mann und Frau nicht vereinbar, daß der Name des Mannes immer dann automatisch Familienname wird, wenn sich die Ehepartner nicht auf einen anderen Namen einigen können (SPIEGEL 12/1991).

Der Vorschlag des Justizministers, 54, seit 1961 verheiratet mit Ursula Vogel, ist für deutsche Verhältnisse geradezu revolutionär, weil er Paaren erlaubt, künftig ohne gemeinsamen Namen oder Namensbestandteil in den Ehestand zu treten:

»Die Ehegatten sollen die Möglichkeit erhalten, den Namen des Mannes oder den Namen der Frau oder einen aus diesen beiden Namen zusammengesetzten Doppelnamen zum Ehenamen zu bestimmen. Wollen die Ehegatten keinen Ehenamen führen, so sollen sie jeder ihren bisherigen Namen fortführen können.«

Die Formel des Freidemokraten war den Genossinnen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) selbstverständlich zu liberal. Die ASF-Vorsitzende Inge Wettig-Danielmeier, ihres eigenen Namens offenbar überdrüssig, forderte, daß es künftig einen gemeinsamen Ehenamen gar nicht mehr geben dürfe - selbst dann nicht, wenn sich die Partner freiwillig auf einen Namen einigen sollen. Statt dessen hätten beide Partner ihren jeweiligen Geburtsnamen zu behalten - eine Anlehnung ans antike Römische Recht.

Die Diskussion um das, was eigentlich Schall und Rauch sein sollte, ist da. Den Ratschlag der sozialdemokratischen Doppelnamen-Trägerin beurteilte Kinkels Pressesprecher Jürgen Schmid als »völlig unsinnig«. Die Römer samt ihrem Recht seien bekanntlich zu Recht »untergegangen«.

Auch Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch, CDU, verwarf den ASF-Vorschlag: Beim Namensrecht müsse auch die Freiheit respektiert werden, einen gemeinsamen Ehenamen annehmen zu wollen. Der gemeinsame Name - ganz CDU - repräsentiere die soziale Einheit der Familie nach außen.

Kinkel und seine Experten lesen aus dem Karlsruher Urteil die Aufforderung heraus, nun könnten »die Möglichkeiten der Ehegatten, aus ihren bisherigen Namen einen Ehe- oder zumindest Kindesnamen zu bestimmen, deutlich erweitert werden«.

Tatsächlich gehen aber die Überlegungen des FDP-Ministers über das vom Verfassungsgericht Geforderte hinaus. In ihrem Urteil hatten die Karlsruher Richter einen »Zwang zum Ehenamen« nicht gänzlich verworfen. Der Gesetzgeber solle lediglich sicherstellen, daß eine geschlechtsneutrale Bestimmung des Ehenamens in den Fällen gefunden wird, in denen sich die Gatten über den Namen nicht einigen können.

Der einheitliche Ehename - in Kinkels Fall also Kinkel - garantierte bisher zumindest eins: den einheitlichen Namen der Kinder aus einer Ehe. Kinkel mochte »diesen vom Bundesverfassungsgericht offen gehaltenen Weg dennoch nicht gehen«. Das könnte groteske Folgen haben.

Führen Eheleute künftig getrennte Namen, müßten sie sich für jedes neue Kind »über einen Kindesnamen einigen«. Dafür stünden ihnen wieder »der Name des Mannes oder der Frau oder ein aus diesen beiden Namen zusammengesetzter, jedoch höchstens zweigliedriger Doppelname zur Verfügung« - so die Überlegungen des Ministers.

Werden sie Gesetz, könnte Kinkels erstes Kind künftig also durchaus Kinkel-Vogel, das zweite aber Vogel-Kinkel heißen. Sollten sich die Eltern auf die Reihenfolge des Kindsnamens partout nicht einigen können, dann müßte nach Kinkels Vorstellungen das Standesamt entscheiden, per Los.

Diese Idee stammt einmal nicht von Kinkel. Es waren die Verfassungsrichter selbst, die den Losentscheid als Übergangslösung bis zur Neufassung des Namensgesetzes angeordnet haben.

Wie dringlich die Rechtsänderung ist, zeigt ein Sofort-Fernschreiben des Bonner Innenministeriums an alle Länderkollegen (V II 6 -133 211-1/1) vom 19. März. Darin werden sie angehalten, ihre Standesämter dahingehend zu beraten, »daß Hersteller und Zieher der Lose verschiedene Personen sein müssen und der Zieher nicht bei der Herstellung, der Hersteller nicht bei der Ziehung des Loses anwesend sein darf«.

Praktiker ahnen die Probleme. Rolf Paschen, Leiter des Standesamtes Hamburg-Eimsbüttel und Lehrer an der Fachakademie für Standesamtswesen im hessischen Bad Salzschlirf: »Wir müssen uns ernsthafte Gedanken machen, wie das weitergehen soll.«

Die Bedenken scheinen berechtigt, denn der Justizminister will das neue Recht auch rückwirkend geltend machen: »Theoretisch bis zur Oma im Altenheim. Wenn schon, denn schon - man kann keinen Schlußstrich ziehen«, so Kinkel-Sprecher Schmid in schöner Offenheit.

Damit rollt eine jahrelange Welle millionenfacher Umbenennungen auf die Standesämter zu.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Marschewski, Obmann in der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Fraktion, hat einen einfacheren Vorschlag: »Wir sollten das per Elfmeterschießen entscheiden lassen.« o

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